ANALYSE: Historischer Sieg für das Weltrechtsprinzip – Lebenslange Haft für Mörder des Assad-Regimes. Tribunal für Menschenrechtsverletzungen in Syrien muss das Ziel sein

Von Jan Diedrichsen

Anwar Raslan, 57, ehemaliger Oberst eines syrischen Geheimdienstes, ist zur lebenslangen Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht in Koblenz sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwischen 2011 und 2012 mehr als 4.000 Menschen gefoltert und mindestens 58 ermordet hat. Er ist als Handlanger des syrischen Diktators Baschar al-Assad verurteilt, der seit 2011, im Zuge des Arabischen Frühlings, einen Krieg gegen die eigene Bevölkerung führt – schlimmste Menschrechtsverletzungen inklusive, verübt durch Mörder wie Anwar Raslan.

Nachdem Anwar Raslan sich mit dem Regime überworfen hatte, schloss er sich 2012 den Flüchtenden aus Syrien an. Er landete in Deutschland, wo er sich mit seiner Familie in einem Berliner Vorort niederließ, bis eines seiner Opfer ihn zufällig wiedererkannte.

Eine umfassende, manchmal schwer zu ertragende Dokumentation des Prozess gibt es als frei zugängliches E-Buch von dem „European Centre for Constitutonal and Human Rights (ECCHR), Berlin.

Auf Anregung von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen, insbesondere des ECCHR, wandten die deutschen Justizbehörden in dem Koblenzer-Verfahren den Grundsatz des Weltrechts an. Anwar Raslan wurde 2019 verhaftet. Sein Prozess begann im April 2020 und fand gestern mit der Verurteilung einen Abschluss.

Dutzende von Zeugen wurden vernommen. Tausende von Fotos, die ein syrischer Militärfotograf gesammelt hat, wurden gezeigt. Ein Totengräber hat den Zustand von Hunderten von Leichen beschrieben, die in den Kerkern des Gebäudes, in dem der Verurteilte gearbeitet hat, oft verstümmelt und in Massengräber geworfen wurden. Elektroschocks, das Ausreißen von Fingernägeln, Schläge mit Kabeln und Peitschen, kopfüber aufgehängt, mit kaltem Wasser übergossen und vergewaltigt – die Beschreibungen sind schwer zu ertragen.

Das Urteil kann natürlich das Leid nicht lindern, das den Folteropfern, den Ermordeten und deren Familien wiederfahren ist. Doch die Verurteilung eines Assad-Schergen aus der mittleren Führungsebene ist ein wichtiges Signal an alle Folterknechte dieser Welt, die in diesen Minuten foltern, vergewaltigen und morden, das sie niemals vor Strafverfolgung sicher sein können.

Das Urteil in Koblenz war ein Sieg des Weltrechtsprinzips (auch: Prinzip der Universellen Jurisdiktion). Demnach können auf Grundlage des Völkerstrafgesetzbuches Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression in Deutschland unabhängig von Tatort und Nationalität der beteiligten Personen verfolgt und angeklagt werden.

Noch vor zwei Jahrzehnten wären solche Verbrechen, wie die in Koblenz verhandelten, weder untersucht noch sanktioniert worden. Durch das Weltrechtsprinzip scheint eine Ergänzung zur Strafverfolgung vor einem internationalen Tribunal zu entstehen.

Die Idee der universellen Gerichtsbarkeit erlangte 1998 weltweite erstmals Aufmerksamkeit, als der ehemalige chilenische Präsident Augusto Pinochet auf Ersuchen eines spanischen Richters in Großbritannien verhaftet wurde – und schließlich nach Chile ausgewiesen wurde.

Diese universelle Gerichtsbarkeit sollte jedoch nicht als Konkurrenz oder als Ersatz der verschiedenen internationalen Gerichtshöfen gesehen werden, die in den letzten zwei Jahrzehnten etabliert wurden und in dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gipfelten.

Ein internationales Tribunal zu etablieren ist mit großen politischen Schwierigkeiten verbunden. Mit Blick auf die Massenverbrechen in Syrien erweist sich dies wegen der Blockadehaltung von China und Russland als nicht durchführbar. Ziel muss es aber weiterhin sein, ein Internationales Tribunal für die Menschenrechtsverletzungen in Syrien zu schaffen. Prozesse wie die in Koblenz sind dafür kein Ersatz.

Für den Diktator Assad kann es nur einen Ort geben: Den Internationale Strafgerichtshof. Dieser nahm 2002 in Den Haag seine Arbeit auf und ist der einzige ständige Gerichtshof, vor dem sich Schwerverbrecher, einschließlich Regierungschefs und Staaten, wegen schwerer Verbrechen verantworten müssen. Zu den Verbrechen zählen Folter, Angriffsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord. Zwei Drittel aller Länder der Welt haben die Charta mittlerweile unterzeichnet.

Der IStGH kann nur dann richtig funktionieren, wenn die Unterzeichnerstaaten ihren Verpflichtungen zur Verhaftung und Überstellung der Angeklagten nach Den Haag nachkommen. Eine Reihe wichtiger Länder – die Vereinigten Staaten, China, Russland und Indien – weigern sich jedoch, dem IStGH beizutreten. Fälle können nur durch den UN-Sicherheitsrat oder mit Zustimmung des Landes, in dem die Verbrechen begangen wurden, an den IStGH verwiesen werden. Dis ist bisher nur in zwei Fälle gelungen, in denen die USA, China und Russland beschlossen, kein Veto einzuwenden: Omar al-Bashir, der sudanesische Präsident, wurde wegen angeblichen Völkermords in der westlichen Region seines Landes, Darfur, angeklagt, und Libyens getötete Diktator Muammar Qaddafi wurde auf dem Höhepunkt des arabischen Frühlings angeklagt, als er Zivilisten in der Stadt Benghazi bombardierte.

 

VOICES berichtet

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Der IStGH muss in Zusammenhang mit den von den Vereinten Nationen unterstützten Tribunale betrachtet werden, die den vielen Opfern der Gräueltaten während des Zerfalls Jugoslawiens in den 1990er Jahren und während des Völkermords in Ruanda, bei dem 1994 etwa 500.000 Menschen ermordet wurden, Gerechtigkeit widerfahren ließen. Rund 90 ex-jugoslawische und 61 ruandische Täter wurden zu Haftstrafen verurteilt, viele von ihnen zu lebenslanger Haft. Ratko Mladic, er General, der 1995 das Massaker an 8.000 bosnisch-muslimischen Männern und Jungen in Srebrenica beaufsichtigte, wurde unlängst verurteilt.

Es gibt noch andere juristische Abkürzungen, wie im UN-System Menschenrechtsverletzungen systemisch geahndet werden können. Eine 2016 von  Liechtenstein eingebrachte Resolution führte zur Einrichtung des Internationalen, unparteiischen und unabhängigen Mechanismus (IIIM), der die Verbrechen in Syrien seit 2011 untersucht.

Gambia hat einen ähnlichen juristischen Coup gelandet, nachdem der Menschenrechtsrat 2018 eine Resolution zur Schaffung eines „unabhängigen Untersuchungsmechanismus für Myanmar“ verabschiedet hatte. Gambia erhielt die Unterstützung der Organisation für Islamische Zusammenarbeit aus 57 Ländern, um Myanmar wegen der Misshandlung der Rohingyas, einer muslimischen Minderheit, vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) der Vereinten Nationen zu verklagen, dem höchsten Gericht der Welt, vor dem sich Staaten gegenseitig verklagen können.

 

VOICES berichtete

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Im September 2020 erklärten die Niederlande, sie würden Syrien wegen grober Verstöße gegen das UN-Übereinkommen gegen Folter ebenfalls vor dem IGH zur Verantwortung ziehen.

Es sind die Kombination der verschiedenen Ansätze zur Verfolgung und Ahndung von schwersten Menschenrechtsverletzungen, die Hoffnung machen, dass die Täter auch noch Jahre nach ihren Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden – die durch eine internationale Justiz erst möglich sind. Diese universelle Gerichtsbarkeit und „hybride Gerichtsverfahren“ müssen weiter gestärkt werden. Damit sowohl die Raslans als auch die Assads dieser Welt irgendwann ihre gerechte Strafe erhalten.

 

Quellen:

Wolfgang Kaleck, „Die Konkrete Utopie der Menschenrechte – Ein Blick zurück in die Zukunft“, S.Fischer-Verlag: 2021

Das Al-Khatib-Verfahren in Koblenz. Eine Dokumentation der ECCHR.

No time to give up. Laws to catch human-rights abusers are growing teeth. The Economist

Sachstand. Einzelaspekte des Weltrechtsprinzips im Strafrecht, Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages 2020

 

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