UN gegen Spanien

Menschenrechtsausschuss kritisiert das spanische Vorgehen gegen Carles Puigdemont

L'expresident de la Generalitat i eurodiputat de Junts, Carles Puigdemont, juntament amb el seu advocat, Gonzalo Boye, durant una atenció als mitjans després de conèixer la sentència del TJUE sobre les euroordres

Von Wolfgang Mayr

Der UN-Menschenrechtsausschuß CCPR (Human Rights Committee, CCPR) wirft Spanien vor, ein zentrales Menschenrecht des katalanischen Europaparlamentariers Carles Puigdemont verletzt zu haben. Damit verstoße Spanien gegen Artikel 25 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte.

Aufgrund einer Menschenrechtsbeschwerde von Puigdemont stellte der Ausschuss fest, dass seine Absetzung 2017 nach dem illegal erklärten Unabhängigkeitsreferendum und das Kandidatur-Verbot 2018 rechtswidrig ist. Das bedeutet, das Puigdemont noch immer Präsident der autonomen katalanischen Region ist.

Das UN-Human Rights Committee entspricht auf internationaler Ebene dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Seine Beschlüsse sind für den spanischen Staat, das den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte ratifiziert und als höherrangiges zwingendes Recht anerkannt hat, verbindlich.

Romanist Axel Schönberger unterstützt mit seiner pro-katalanischen Initiative seit Jahren die katalanische Unabhängigkeitsbewegung. Er wirft dem spanischen Staat vor, mit vielfältigen Rechtsbrüchen und Menschenrechtsverstößen Katalonien zu schikanieren. Erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg wurde 2017 in Westeuropa ein demokratisch gewähltes Parlament aufgelöst und demokratisch gewählte Volksvertreter mit allen Mitteln einer politisierten Justiz verfolgt hatte.

Aufgrund der kritischen Haltung des UN-Ausschusses fühlt sich Schönberger in seinem Engagement bestätigt. Er verweist darauf, dass die Vereinten Nationen sowie der EuGH und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den von Spanien politisch verfolgten Katalanen Recht gegeben haben.

Es liegt an den Staaten der Europäischen Union und an der Europäischen Union, erinnert Schönberger an die europäische Verantwortung, „gegen die permanenten, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in einem ihrer Mitgliedsstaaten vorzugehen und gegebenenfalls die hierfür vorgesehenen Sanktionsmechanismen zum Einsatz zu bringen“. Europa darf nicht länger schweigen, schlussfolgert Schönberger in seiner Analyse.

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