Polen auf rechtsstaatlichen Abwege: Sejm bestätigt Kürzungen gegen Minderheit  

Die polnische Regierung steht im Dauerkonflikt mit den europäischen Institutionen, vor allem mit der Europäischen Kommission, der „Hüterin der Verträge“. Mehrere Urteile hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Rechtsstaatlichkeit in Polen gesprochen.

Von Jan Diedrichsen

Die polnische Regierung steht im Dauerkonflikt mit den europäischen Institutionen, vor allem mit der Europäischen Kommission, der „Hüterin der Verträge“. Mehrere Urteile hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Rechtsstaatlichkeit in Polen gesprochen. Polen ignoriert sie allesamt. Der Konflikt zwischen Brüssel und Warschau hat sich in den vergangenen Wochen zunehmend verschärft.

Daher beschleicht einen bei der Analyse der aktuellen Entwicklungen die Beobachtung, dass die polnische PIS-Regierung sich ein weiteres Faustpfand in dieser ungemütlichen Auseinandersetzung mit der EU sichern will. Leidtragende ist dabei die deutsche Minderheit.

Das polnische Parlament (Sejm) hat heute über die Höhe der Mittel für den Minderheitensprachenunterricht des Landes entschieden und die Kürzungen in Höhe von 40 Millionen Zloty (ca. 880.000 Euro) – trotz vielfältiger Proteste aus dem In-und Ausland bestätigt.

 

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In der heutigen Sejm-Sitzung hatte der Abgeordnete der deutschen Minderheit, Ryszard Galla, noch versucht, die Abgeordneten zum Innehalten und zum Einlenken zu überreden. Aber ohne Erfolg; die beispiellosen Kürzungen wurde mit der Mehrheit der rechts-nationalen PIS-Partei durchgestimmt.

Der Schaden ist groß, und die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre ernsthaft in Gefahr. Eine Entwicklung, die auch von vielen namhaften Politikern, Wissenschaftlern und Medienvertretern in Polen scharf kritisiert wird.

Die offiziellen Vertreter der deutschen Minderheit in Polen haben erklärt, die internationalen Institutionen um Hilfe bitten zu wollen. Der Europarat hat mit dem Rahmenübereinkommen und der Sprachencharta zwei völkerrechtlich bindende Dokumente, die Polen ratifiziert hat. Die Kürzungen sind – davon ist auszugehen – ein Bruch der dortigen Bestimmungen.  Wiewohl die Europaratsdokumente „soft law“ sind und keine einklagbaren Folgen für Polen bedingen können. Dies beweist eindrücklich, dass sich die Europäische Union unbedingt zukünftig mit der Minderheitenthematik befassen muss – eine Forderung, die jüngst auch vom EuGH Unterstützung fand:

 

VOICES berichtet

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Der Druck sollte erhöht werden, und die deutsche Minderheit in Polen hat alle Solidarität verdient. Auch wenn man von Seiten der offiziellen Vertreter der Minderheit aus Oppeln keine Forderung Richtung Berlin ergeht, sich in den Streit einzubringen, sollte dies von dieser Stelle aus deutlich erfolgen: Es ist an der Bundesregierung in Warschau vorstellig zu werden und wenn nötig auch bis zu einer Klärung des Streites finanziell für die deutsche Minderheit in Polen in die Bresche zu springen. Auch der Deutsche Bundestag sollte seine Kontakte zum Sejm nutzen, um zu protestieren. Die Schülerinnen und Schüler der deutschen Minderheit dürfen nicht unter einer unverantwortlichen Regierungspolitik in Warschau leiden.

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