Erinnert Euch! Die JesidInnen – Opfer des Islamischen Staates

Von DFID - UK Department for International Development (picture: Rachel Unkovic/International Rescue Committee) - https://www.flickr.com/photos/dfid/14915495042/, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35030087

Von Wolfgang Mayr

Morgen gedenkt der Zentralrat der Jesiden, im Beisein ihres religiösen Oberhauptes Baba Sheikh in Düsseldorf den Opfern des Völkermordes an den Jesiden durch den so genannten Islamische Staat im Irak. Die Gedenkveranstaltung steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet.

Vor sieben Jahren, am 3. August 2014, überfiel die Terrormiliz Islamischer Staat die jesidische Glaubensgemeinschaft im kurdischen Sindschar im Nord-Irak.

Schätzungen zufolge wurden dabei mindestens 5000 jesidische Männer getötet und Tausende Frauen und Kinder verschleppt.

Überlebende forderten ein internationales Tribunal zur Verfolgung der Terror- und Kriegsverbrechen der Islamisten. Vorbild der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien. Daraus wurde aber bisher nichts.

Trotzdem ermittelt ein Investigative Team Unitad im Auftrag des UN-Sicherheitsrates vor. Immerhin bewertet das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte die IS-Massaker von einem Völkermord. Die Vereinten Nationen wollen die IS-Kriegsverbrecher zur Verantwortung ziehen.

Bis Juni 2020 konnte das UN-Ermittlungsteam mehr als 340 Personen identifizieren, die möglicherweise an den Massakern in der Sindschar-Region beteiligt waren. Gemeinsam heben irakische und UN-Teams Massengräber aus, sammeln und sichern Beweise.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag kann im Irak nicht aktiv werden. Der Irak und Syrien ratifizierten bisher nämlich nicht das Gründungsstatut des Gerichts. Es darf nur in Staaten ermitteln, die das Gründungsstatut des Gerichts ratifiziert haben und den Gerichtshof selbst einschalten. Der UN-Sicherheitsrat könnte ein Sondertribunal einsetzen, versuchen doch seine Teams den Völkermord aufzuklären. Die ständigen Mitglieder des Rates, Russland und China, lehnten bisher ein solches Tribunal ab.

In Deutschland können Strafverfolgungsbehörden gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher vorgehen, auch wenn Täter und Opfer keine deutschen Staatsbürger sind und die Straftat im Ausland stattfand. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland verwies auf zwei aufsehenerregende Prozesse gegen mutmaßliche IS-Anhänger in Frankfurt am Main und München im letzten Jahr. In Frankfurt stand ein irakischer IS-Anhänger vor Gericht, in München seine deutsche Ehefrau. Ihnen wurde unter anderem vorgeworfen, eine fünfjährige Jesidin bei Temperaturen von 50 Grad Celsius an ein Fenstergitter gefesselt zu haben, wo sie qualvoll verdurstete.

Der Völkermord an den Yeziden (gfbv.de)

30-Minunten-Menschenrechte_Yeziden_Transkript.pdf (gfbv.de)

TitelblattDoku062019 (gfbv.de)

Fünf Jahre Völkermord an den Jesiden – „Da wirst du plötzlich religiös!“ (Archiv) (deutschlandfunkkultur.de)

Fluchtgrund | Völkermord an Jesiden durch IS: Die Wurzel des Problems identifizieren

Strategiepapier über die regionale Autonomie Sindschar (gfbv.de)

 

 

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