Catalangate

Hohe UN-Vertreter werfen dem spanischen Staat eine gravierende Verletzung der Menschenrechte vor.

Von Wolfgang Mayr

Drei Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen haben in einem Schreiben an den spanischen Ministerpräsidenten den spanischen Staat scharf kritisiert. Wegen der Verletzung der Menschenrechte durch die Überwachungsaktion Catalangate. Zwischen 2015 und 2020 ließ die spanische Regierung die katalanische Unabhängigkeitsbewegung überwachen, illegal.

Die Sonderberichterstatter wandten sich bereits am 24. Oktober 2022 in einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsidenten Sanchez und erbaten Aufklärung und Abhilfe bezüglich der Menschenrechtsverletzungen durch den Einsatz u. a. der Pegasus-Software im Catalangate. Pegasus ist eine Spionagesoftware, die die israelische NSO Group ausschließlich Staaten verkauft. In den letzten Jahren wurden bereits ähnliche Fälle aufgedeckt, vornehmlich von autoritären Regimes zu Lasten von Dissidentinnen.

Außerdem kam auch das Spionageprogramm Candiru in einigen Fällen zum Einsatz. Dagegen reichten etliche Betroffene aus Katalonien Beschwerde bei den Vereinten Nationen ein.

Die Universität London ordnete Pegasus laut New Yorker weltweit 300 Akten von körperlicher Gewalt zu, etwa gegen Journalistinnen oder Oppositionelle. Möglicherweise steht auch die Ermordung des saudi-arabischen Bloggers Jamal Khashoggi mit der Spyware in Verbindung.

Zu den mindestens 65 katalanischen Betroffenen gehören Politikerinnen (einschließlich Regierungsvertreterinnen und EU-Abgeordnete) und zivilgesellschaftliche Aktivistinnen, die sich für die Loslösung der Region von Spanien einsetzen. Abgehört wurden auch Handys von Rechtsanwältinnen.

Fernand de Varennes, UN-Sonderberichterstatter für Minderheitenfragen, Irene Khan, Sonderberichterstatterin für die Förderung und den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sowie Clement Nyaletsossi Voule, Sonderberichterstatter für das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, gaben dem spanischen Staat – ab dem 3. Januar 2023 – zunächst 60 Tage Zeit, auf ihre Anfrage zu antworten.

In einem fünfseitigen Anhang zum siebenseitigen Dokument listen die Sonderberichterstatter die Quellen des internationalen Rechts der Menschenrechte auf. Sie erinnern den spanischen Ministerpräsidenten an die Verpflichtungen aus der Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates und an die Empfehlungen des OSZE-Kommissars für nationale Minderheiten. Verpflichtungen und Empfehlungen, die Interpretation von Voices, die durch Catalangate aufs schwerste verletzt wurden.

Axel Schönberger von der Petition „Solidarität mit Katalonien – für das Recht auf friedliche Selbstbestimmung“ wirft der Europäischen Union vor, bei der größten Menschenrechtsverletzungen in Westeuropa seit dem Zweiten Weltkrieg intensiv wegzuschauen und komplizenhaft untätig zu sein. Dabei verletzt Spanien mit dieser Politik die EU-Menschenrechtsstandards und die Europäische Menschenrechtskonvention.

Amnesty International forderte die EU bereits auf, den Missbrauch von Pegasus umgehend zu beenden. Und in Spanien sei eine umfassende und unabhängige Untersuchung der Vorfälle nötig.

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