Menschenrechtsaktivist Stepan Petrov aus Jakutien: „Ich wurde unrechtmäßig verurteilt. In Russland gibt es ein beispielloses Vorgehen gegen Dissidenten“

Stepan Petrov

Von Tjan Zaotschnaja

Das Stadtgericht in Jakutsk hat entschieden: Stepan Petrov, der Leiter der Nichtregierungsorganisation „Jakutien – Unsere Meinung“ ist ein „Ausländischer Agent“ und wurde nun als solcher zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Rubeln verurteilt. Der unnachgiebige Menschenrechtsaktivist kämpft weiter gegen ein kafkaeskes System und eine Gefängnisstrafe rückt näher, das weiss der streitbare Aktivist, der aber weiter gegen die Drangsalierung der Meinungsfreiheit kämpfen will.

 

VOICES berichtete über den Menschenrechtsaktivist und Blogger Stepan Petrov:

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Radiosendung der Regionalgruppe München der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)  

 

Die russischen Behörden verlangen, dass alle  „ausländischen Agenten“ ihren Status in sämtlichen ihrer Veröffentlichungen deutlich sichtbar machen. Die russische Regulierungs-, Aufsichts- und Zensurbehörde für Massenmedien, Telekommunikation und Datenschutz, Roskomnadzor, behauptet, Petrov habe es versäumt, 14 seiner Beiträge auf Facebook entsprechend zu kennzeichnen.

„Ich wurde rechtswidrig verurteilt, ohne dass eine gründliche Untersuchung der Dokumente und Abwägung der Argumente stattgefunden hätte. In Russland kommt es zu einem beispiellosen Vorgehen gegen Dissidenten. Schon drei Tastenanschläge auf einer Computertastatur können zu einer Gefängnisstrafe führen. Da ich die Willkür des russischen Justizsystems kenne, war ich auf eine solche Entscheidung vorbereitet, aber nicht auf eine so unverfrorene Arroganz und das Niedertrampeln aller Grundrechte in diesem Prozess. Dieses System wird weiter funktionieren, ich denke, ein Strafverfahren gegen mich ist nicht mehr weit entfernt“, kommentierte Petrov die Entscheidung des Gerichts.

Der Menschenrechtsaktivist erklärte gegenüber „Sibir.Realia“, dass er selbst nicht an der Gerichtsverhandlung teilnehmen konnte, weil er krankgeschrieben war. Wegen des Verdachts auf ein Corona-Infektion musste er sich isolieren, aber der Richter lehnte einen Antrag auf Vertagung des Verfahrens ab. Laut Petrov dauerte die Anhörung „nicht länger als 10 Minuten“. Doch das Gericht befand unnachgiebig, dass der Leiter der NGO gegen das Gesetz verstoßen habe.

Sein Anwalt, Semion Petrov, der mit der Menschenrechtsgruppe „Apologia“ zusammenarbeitet, erklärte nach dem Urteil, dass er und sein Mandant die Entscheidung des Gerichts in allen Instanzen anfechten werden.

Das russische Justizministerium hat Stepan Petrov am 21. August 2021 wegen einer Überweisung von 5.000 Rubel von einem kirgisischen Staatsbürger als „ausländischen Agenten“ eingestuft. Petrov klagte gegen dieser Entscheidung . Am 15. Dezember lehnte es das Moskauer Bezirksgericht Zamoskvoretskyy ab, den Menschenrechtsverteidiger aus dem Agenten-Register zu streichen.

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