Schleswig/Sønderjylland: Ein Minderheitenmodell in der deutsch-dänischen Grenzregion

Prof. Jørgen Kühl kennt das deutsch-dänische Grenzland und die Minderheitensituation wie kaum ein anderer. Für VOICES hat er die Besonderheiten dieses "Modells" zur Beilegung von nationalen Konflikten und die Förderung sowie den Schutz der Minderheiten und der Sprachenvielfalt der Region analysiert.

Von Prof. Jørgen Kühl

In der deutsch-dänischen Grenzregion, die sich jeweils knapp 60 km nördlich und südlich der Staatsgrenze erstreckt, findet sich eine im westeuropäischen Kontext einmalige Konstellation von Minderheiten und Mehrheiten, von Sprachen und Kulturen. Hier findet sich eine symmetrische Minderheitensituation: Eine anerkannte, autochthone nationale deutsche Minderheit in Nordschleswig auf der dänischen sowie eine ebenso anerkannte, autochthone nationale dänische Minderheit in Südschleswig auf der deutschen Seite.

Zudem findet sich an der Westküste Schleswig-Holsteins und auf den Inseln im Wattenmeer, im Kreis Nordfriesland, die ebenfalls anerkannte, autochthone Volksgruppe der Nordfriesen, von denen ein Teil sich explizit als nationale Minderheit versteht, ein größerer die regionale Komponente für sich am wichtigsten sieht.

Zur Anzahl und Größe der Minderheiten gibt es keine präzisen Angaben. In Schleswig/Sønderjylland gilt das Prinzip der Bekenntnisfreiheit, das seitens der Behörden nicht überprüft oder angezweifelt werden darf. So wird nach dem nationalen Bekenntnis nicht gefragt, gibt es keinerlei Zensuserhebungen zur ethnischen Identifikation oder Sprache. Allerdings gibt es Schätzungen, die ursprünglich aus den Minderheiten selber stammen und seitens der Behörden übernommen worden sind. So wird allgemein von 15.000 Minderheitendeutschen in Dänemark und 50.000 Minderheitendänen in Deutschland ausgegangen. Hinzu kommen vielleicht 50.000 Nordfriesen, die sich als eigenständige Volksgruppe verstehen, von denen ein kleinerer Teil sich zudem als nationale Minderheit identifiziert. Die Zahlen sind jedoch nicht statisch, dahinter verbergen sich Zu- und Abgänge sowie auch multiple Identifikationen gar mit mehreren Minderheiten.

Alle drei Minderheiten sind jeweils absolute Minderheiten. In Dänemark machen die Deutschen knapp 3, in Deutschland die Dänen und Friesen jeweils 0,5 Promille der Gesamtbevölkerung aus. In Nordschleswig machen die Deutschen etwa 6 %, in Südschleswig die Dänen und Friesen jeweils um die 7 % aus. In Flensburg sind ungefähr 20-25 % mit der dänischen Minderheit verbunden. Ihre Bedeutung für das deutsch-dänische Verhältnis ist jedoch weitaus größer.

Die deutschen und dänischen Minderheiten haben jeweils einen Kin-State, der sich unmittelbar jenseits der Staatsgrenze befindet. Sie genießen umfassende politische Aufmerksamkeit beider Staaten, welches durch im europäischen Vergleich sehr großzügige finanzielle Förderungen manifestiert wird. Beide Staaten schätzen nach einer langen Phase der Konflikte, Friktion und Irritationen nunmehr seit vielen Jahrzehnten beide Minderheiten und ihre Rolle auch als verbindende Akteure und Impulsgeber im Grenzland.

Die Nordfriesen sind eine Minderheit ohne Kin-State. Dafür sind sie kulturell und sprachlich mit den friesischen Minderheiten im bundesdeutschen Niedersachsen sowie in den Niederlanden verzahnt und kooperieren seit Jahrzehnten interfriesisch.

Die drei Minderheiten kooperieren seit Anfang der 1950er Jahre innerhalb der FUEN zusammen. Hier beteiligen sie sich u.a. aktiv in der Arbeitsgruppe Bildung, die deutsche Minderheit in der Arbeitsgemeinschaft für deutsche Minderheit, die Nordfriesen in der Arbeitsgruppe der Non-Kin-State-Minoritäten. Die FUEN war für den Modellfall indirekt ein wichtiger Akteur als Dialog- und Kooperationsforum für Friesen, Dänen und Deutsche.

Im deutsch-dänischen Grenzland wirken die drei Gruppen konstruktiv im DialogForumNorden sowie im Minderheiten-Kompetenz-Netzwerk zusammen, führen gemeinsame Veranstaltungen durch und arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen, um die besonderen Interessen des Grenzlandes gegenüber den Regierungen in Kopenhagen, Kiel und Berlin nachdrücklich zu vertreten. Der SSW, die als friesisch-dänische Partei bereits 1948 gegründet wurde, arbeitet mit der deutschen Minderheitenpartei SP sowohl grenzregional als auch international innerhalb der European Free Alliance zusammen.

Das hervorragende Verhältnis der deutschen und dänischen Minderheiten und das vorbildliche Zusammenleben im Grenzland wurde 2020 in einem gemeinsamen deutsch- dänischen Antrag an die UNESCO zwecks Anerkennung des Minderheitenmodells als immaterielles Weltkulturerbe hervorgehoben, konnte jedoch im Dezember 2021 trotz Wertschätzung zumindest vorerst keine Zustimmung der UNESCO erhalten.

Die friesische Minderheit war kein expliziter Bestandteil im vorgeschlagenen Modell. Dennoch arbeitet die dänische Minderheit in mehreren Verbänden wie im Schulverein, dem SSW und dem Kulturträger SSF sowie im Gemeinsamen Rat eng mit den sich als Minderheit verstehenden Friesen zusammen. Auf bundesdeutscher Ebene wirken die Nordfriesen und Dänen im Minderheitenrat bedient vom Minderheitensekretariat zusammen, um gemeinsam mit den Saterfriesen, Sorben sowie den Sinti und Roma eine breitere und umfassendere Berücksichtigung der Interessen der autochthonen Minderheiten zu erreichen. Die drei Minderheiten im Grenzland arbeiten ferner mit dem Landesverband der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein zusammen.

Seit September 2021 ist ein SSW-Vertreter aufgrund der Befreiung von Parteien nationaler Minderheiten von der allgemeinen 5 %-Klausel im Wahlrecht Abgeordneter des Bundestages und vertritt dort nachdrücklich Minderheitenthemen – nicht nur national, sondern auch international wie aktuell zum russischen Angriffskrieg in der Ukraine.

Heute gilt das Zusammenleben von Minderheiten und Mehrheiten und die vertrauensvolle Kooperation zwischen den Minderheiten als ein besonders gelungenes Modell mit europaweiter Signifikanz. Seit der politisch-gesellschaftlichen Zeitenwende in Europa um 1989 wird seitens der dänischen und deutschen Regierung international der Modellfall Schleswig hervorgehoben. International besteht großes Interesse an den hier gemachten Erfahrungen.

Dabei sind sich hier alle Beteiligten und Interessenten bewusst, dass im deutsch-dänischen Grenzland zwar kein „Stein der Weisen“ mit Lösungskompetenz für alle anderen Minderheitenfragen gefunden worden ist; aber zugleich ist die besondere Erfahrung ein positives Beispiel dafür, wie unversöhnliche Konflikte mit zwei Kriegen Mitte des 19. und den Folgen zweiter Weltkriege im 20. Jahrhundert überwunden werden konnten. Dies war kein einfacher oder gradliniger Prozess. Vielmehr dauerte er etliche Jahrzehnte, musste immer wieder Rückschläge, aber auch Quantensprünge erfahren.

Der Modellfall Schleswig bietet eine Kombination von genuinen und allgemeingültigen Erfahrungen. Hier spielen pragmatische Alltagslösungen zusammen mit national, bilateral und international verbrieften Minderheitenrechten. Zentral steht dabei der gute Wille auf allen Seiten und das Bestreben, nachhaltige Antworten auf offene Fragen zu finden.

Die rechtliche Dimension darf dabei nicht unterschätzt werden und besitzt europäische Signifikanz. Die Minderheitenrechte in den Grundgesetzen, den internationalen Konventionen, den Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955, den Wahlgesetzen, der Landesverfassung Schleswig-Holsteins von 1990, 2012 um den Schutz der Sinti und Roma erweitert, dem schleswig-holsteinischen Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum von 2004, dem Landesverwaltungsgesetz etc. sind jeweils wichtige Normen und Meilensteine, die Ansprüche und Möglichkeiten rechtlich verankern. Aber die Lösung der nationalen Wiedersätze gelang im Alltag, im Zusammenleben, in der Begegnung, im Dialog, zuweilen frustriert, aber letztendlich erfolgreich konstruktiv.

Der gute Wille, die Politik der vielen kleinen angepassten und auch verdaubaren Schritte statt weniger ambitiöser Sprünge, musste sich jedoch erst manifestieren. Der gute Wille war dabei Bedingung, Produkt und Katalysator der Entwicklung. Aber er stand nicht alleine.

So lassen sich 21 Elemente herausarbeiten, die zusammengenommen das Minderheitenmodell im deutsch-dänischen Grenzland charakterisieren:

1. Grenzziehung durch international überwachte Plebiszite 1920 und somit Legitimierung durch die praktische Umsetzung als politisches Prinzip definierten Rechts auf nationale Selbstbestimmung. Die Grenzziehung löste die nordschleswigsche Frage aber produzierte zwei neue Minderheitenkonflikte, die erst nach Jahrzehnten gelöst werden konnten.

2. Spätestens seit 1955 die Akzeptanz der Grenzziehung trotz Irredenta und Separatismus sowie Grenzverschiebungshoffnungen beiderseits der Grenze in den Jahren 1920-55.

3. In der Region gibt es keine Tradition von Gewalt oder Vertreibungen von Minderheiten; Auseinandersetzungen wurden ohne Anwendung oder Androhung systematischer politischer Gewalt ausgetragen.

4. Es bestehen keine religiösen Konflikte zwischen Deutschen und Dänen. Dennoch verfügen beide Minderheiten über eigenständige kirchliche Organisationen und Gemeinden.

5. Die Rechtsabrechnung mit der deutschen Minderheit in Dänemark nach der deutschen Besatzung 1940-1945 bildete die Basis für den demokratischen Wiederaufbau der Minderheitenverbände und somit auch für die allmähliche Reintegration der deutschen Minderheit in die dänische Gesellschaft.

6. Umfassende kulturelle Autonomie für die deutsche und dänische Minderheit mit jeweils eigenen Schulen, Verbänden und Organisationen. Damit wurde das Minderheitensein privatisiert und konnte sich segregiert entfalten.

7. Funktionelle Autonomie für beide Minderheiten ohne direkte Einmischung der Behörden in innere Belange der Minderheitenverbände.

8. Die Zugehörigkeit zu einer Minderheit ist eine private Angelegenheit, die von den Behörden anerkannt, aber nicht hinterfragt oder kontrolliert wird („Minderheit ist, wer will“). Auch Hinzugezogene aus beiden Staaten oder anderen Landesteilen sowie Personen ohne traditionelle oder genealogische Bindungen zu den Minderheiten können in der Praxis jederzeit die nationale Identifikation wechseln. So umfassen die autochthonen Minderheiten auch zahlreiche allochthone Angehörige.

9. Politische Partizipation durch eigene Parteien gefördert bzw. ermöglicht durch Sonderregelungen für Minderheitenparteien bei Kommunalwahlen (Dänemark) und Landtags- und Bundestagswahlen (Deutschland).

10. Institutionalisierter Dialog zwischen Behörden und Minderheiten in Kontaktausschüssen, Gremien, Foren etc.

11. Moderierende Kräfte auf beiden Seiten haben eine Eskalation der latenten und manifesten Spannungen verhindert; hinzu kommt eine Mäßigung seitens der Minderheiten.

12. Gleichberechtigung im schulischen und politischen Bereich durch die Bonn- Kopenhagener Erklärungen von 1955, die entscheidend zu einer langfristigen und positiven Entwicklung im Grenzland beigetragen haben.

13. Wertegemeinschaft zwischen Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland seit 1949, wobei Demokratie und Marktwirtschaft grundlegende Faktoren sind. Dies wurde durch die gemeinsame Mitgliedschaft im Europarat und der Teilhabe am europäischen Integrationsprozess in der OEEC, EG und EU verstärkt.

14. Gemeinsame sicherheitspolitische Interessenlage nach 1945 sowie militärische Kooperation in der NATO seit 1955. Der Kalte Krieg war für die Lösung der Minderheitenkonflikte und bilaterale Vertrauensbildung von entscheidender Bedeutung.

15. Internationale und bilaterale Kooperation in politischen und wirtschaftlichen Fragen sowie im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Mehrheiten. Dabei spielen die Minderheiten in der grenzregionalen Kooperation eine wichtige Rolle als Impulsgeber.

16. Das besondere, von beiden Staaten anerkannte und geförderte Verhältnis zwischen Minderheit und Mutterland ermöglicht einen ungehinderten kulturellen Austausch zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie bei der Pflege zwischenmenschlicher Verbindungen über die Grenze.

17. Beide Staaten sind wohlhabend und können sich teure Minderheitenregelungen leisten mit einer Duplizität von Bildungseinrichtungen und kulturellen Institutionen. Beide Staaten fördern beide Minderheiten finanziell. Durch Geld konnten positive Rahmenbedingungen für den Grenzfrieden geschaffen und kontinuierlich ausgebaut werden.

18. Hinsichtlich der Behandlung der Minderheiten gibt es bei aller Unilateralität eine Gegenseitigkeit, die zu einer weitgehenden Parallelität der minderheitenpolitischen Rahmenbedingungen geführt hat. Dies kann als Prinzip der einseitigen Gegenseitigkeit bezeichnet werden.

19. Diese wird durch einseitige Regelungen erweitert mit impliziter Signalwirkung über die Grenze. Dazu gehört beispielsweise in Schleswig-Holstein seit 1997 die Möglichkeit, im Kreis Nordfriesland in Gemeinden mit friesischer Bevölkerung auf Kosten der Gemeinde auf den Ortstafeln in kleinerer Schrift unter der offiziellen Bezeichnung die jeweilige friesische Bezeichnung anzuführen, 2007 um entsprechende Regelungen für eine dänische (aber auch niederdeutsche) Beschriftung erweitert. Im April 2008 wurden in Flensburg die Ortstafeln um den dänischen Zusatz „Flensborg“ erweitert; erst 2016 kam ein dänischsprachiger Namenszusatz in Glücksburg hinzu. Andere finden sich nicht. Nördlich der Grenze stieß ein entsprechender Wunsch der deutschen Minderheit auf eine überwiegend abweisende Reaktion. Die deutsche Minderheit wartet somit noch immer auf zweisprachige Ortsschilder. Auf dänischer Seite wurden im Zuge der Strukturreform 2005 Sonderregelungen geschaffen zur Erleichterung der politischen Partizipation der deutschen Minderheit, einschließlich der Schaffung von beratenden Mandaten für die Minderheit in den neuen Großkommunen, in denen eine direkt gewählte Vertretung nicht erreicht werden konnte.

20. Die seit dem Fall der Mauer 1989 vollzogene internationale Verankerung von Minderheitenrechten im Rahmen der KSZE/OSZE und insbesondere das Rahmenabkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten und der ebenfalls vom Europarat entwickelten Sprachencharta, die sowohl autochthone Minderheiten- als auch Regionalsprachen wie Niederdeutsch schützen, haben den Status und die Berücksichtigungsansprüche der drei Minderheiten gestärkt. Auf Landesebene in Schleswig-Holstein spielen die in jeder Legislaturperiode vorzulegenden Minderheitenberichte und Sprachenchartaberichte eine wichtige Rolle für die konkrete Umsetzung der übernommenen Verpflichtungen. Das Amt des Minderheitenbeauftragten ist ein wichtiger Akteur und Impulsgeber.‘

21. Aufgrund der Befriedung des Konflikts ist ein in weiten Teilen sich selbst tragender und verstärkender Effekt entstanden, wobei die Vorstellung von einem besonders gelungenen Modellfall an sich einen positiven Effekt auf die Minderheitenpolitik und dem alltäglichen Zusammenleben zwischen den Bevölkerungsgruppen hat. Dennoch sind bei den gesellschaftlichen Majoritäten beiderseits der Grenze und exponentiell zunehmend mit der Entfernung zur Grenze das Verhältnis zu den Minderheiten oftmals durch Indifferenz und Ignoranz geprägt ist.

Im Sønderjylland/Schleswig haben diese Faktoren und Prozesse zur Befriedung und Transformation der Minderheitenfrage beigetragen. Nachdem zunächst die Frage der beiden Minderheiten mit Kin-State im Vordergrund standen, hat sich seit bald 20 Jahren ein größeres Bewusstsein für die Belange der friesischen Minderheit ohne Kin-State eingefunden – nicht zuletzt aufgrund der hartnäckigen und kreativen Tätigkeit der friesischen Verbände.

Das wesentlichste Merkmal des Modells ist, dass es sich um eine symmetrische Konstellation handelt mit einer Balance in den Minderheitenregelungen. Das Modell ist ein ausgewogenes und ausgeklügeltes System.

Beide Staaten haben ein genuines Interesse daran, dass die Minderheitenfrage nicht wieder zur Konfliktarena wird. Sie bemühen sich deshalb fortwährend um gute Rahmenbedingungen, um Verständigung und Ausgleich bei Disputen. Dabei sind symbolisch wertvolle Begegnungen wie z.B. bei dem gemeinsamen Besuch der dänischen Königin und des Bundespräsidenten zuletzt 2021 in Nordschleswig von großer Bedeutung. Sie zeigen Anerkennung, Wertschätzung und die aktive Miteinbeziehung der Minderheiten in den bilateralen Beziehungen.

Während die Minderheitenthematik Dänemark und Deutschland von 1920 bis 1954 teilte, wurde nach 1955 deutlich, dass die Minderheiten zunehmend als verbindendes Element wahrgenommen werden.

Der Modellfall Schleswig lehrt uns, dass eine Befriedung nicht über Nacht erfolgt, sondern Ergebnis eines langwierigen dynamischen Prozesses ist. Dabei ist die Konstruktion und Vorstellung vom gelungenen Modell mit europäischem Vorbildcharakter in den letzten 30 Jahren an sich zu einem positiv treibenden Faktor für die stetige Weiterentwicklung des Modells geworden. Gewissermaßen eine sich selbst erfüllende Prophezeiung.

So ist der Modellfall Schleswig zugleich ein positives Beispiel und Inspirationsquelle für andere Minderheitenfragen in Europa.

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