Russland aus dem Menschenrechtsrat geworfen

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat entschieden, Russland aus dem Menschenrechtsrat auszuschließen. Andreas Bummel erklärt weitere Optionen im Rahmen der Vereinten Nationen

Von Jan Diedrichsen

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat entschieden, Russland aus dem Menschenrechtsrat auszuschließen. Bislang hat man nur ein weiteres Land suspendiert: Libyen, im März 2011.

In der Resolution heißt es, dass die Generalversammlung „die Mitgliedschaftsrechte eines Mitglieds des Menschenrechtsrats aussetzen kann, das grobe und systematische Menschenrechtsverletzungen begeht“. Weiter heißt es, der Rat sei „äußerst besorgt“ über Berichte über „grobe und systematische Menschenrechtsverletzungen und -missbräuche“ und „Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht“, die von der Russischen Föderation während ihrer Invasion in der Ukraine begangen wurden.

Die Generalversammlung stimmte  mit einer Zweidrittelmehrheit zu (94 dafür 24 dagegen und 55 Enthaltungen).

Die Botschafterin der Vereinigten Staaten bei den Vereinten Nationen plädierte bereits am Dienstag vor dem UN-Sicherheitsrat für einen Ausschluss Russlands aus dem Menschenrechtsrat, worauf sie und andere UN-Mitgliedstaaten gedrängt haben.

„Russland sollte keine Autoritätsposition in einem Gremium innehaben, dessen Zweck – und der eigentliche Zweck – darin besteht, die Achtung der Menschenrechte zu fördern. Das ist nicht nur der Gipfel der Heuchelei, es ist auch gefährlich“, sagte Botschafterin Linda Thomas-Greenfield.

„Jeden Tag sehen wir mehr und mehr, wie wenig Russland die Menschenrechte respektiert“, sagte sie.  „Russlands Teilnahme am Menschenrechtsrat schadet der Glaubwürdigkeit des Rates. Sie untergräbt die gesamte UNO. Und sie ist schlichtweg falsch.“

Die UN-Generalversammlung und der Menschenrechtsrat haben inzwischen eine UN-Untersuchungskommission zu Menschenrechtsverstößen in Ukraine eingerichtet. Auch die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) ermittelt bereits wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

„Jetzt müssen die Rechtsmechanismen voll ausgereizt und unterstützt werden. Sollte das IStGH-Statut dahingehend geändert werden, dass auch die UN-Generalversammlung unter dem Uniting for Peace-Instrument einen Fall an den Gerichtshof verweisen und damit dessen Zuständigkeit begründen kann, wäre das fast eine Revolution“, erklärt Andreas Bummel, von der Organisation Democracy Without Borders in einer Pressemitteilung der GfbV. „Denn dann könnte der Sicherheitsrat umgangen werden. Ganz sicher würden die USA und andere dagegen Sturm laufen. Aber es würde den IStGH immens stärken.“

Der Internationale Gerichtshof (IGH) sollte prüfen, ob Russlands Veto vom 25. Februar gegen eine Resolution des Sicherheitsrates nach Kapitel VI der UN-Charta rechtens war. Denn nach Artikel 27 (3) der Charta darf eine Konfliktpartei in solchen Fällen nicht selbst abstimmen. Das Veto gegen eine Verurteilung der Aggression war vermutlich unzulässig. Diese Überprüfung müsste die UN-Generalversammlung in die Wege leiten. Deutschland sollte zudem die Initiative Liechtensteins unterstützen, nach der die Generalversammlung nach jedem Veto automatisch tagt und jedes Veto gerechtfertigt werden muss.

 

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