Indien verfolgt Adivasi-AktivistInnen: Mit Anti-Terror-Gesetzen gegen Engagierte

Von Wolfgang Mayr

Adivasi heißt „erste Bewohner“. Sie sind die Ureinwohner Indiens und angrenzender Länder. Deren Vorfahren wurden von den indo-europäischen Einwanderen zwischen 1500 v. Chr. bis 500 v. Chr. in Wald- und Berggebiete abgedrängt.  Dort konnten sie teilweise bis heute ihre traditionellen Lebensformen bewahren.

Die Einwanderer richteten ein Kastensystem zur Sicherung ihrer Vorherrschaft ein. Die Adivasi stehen außerhalb dieses Kastensystems und damit in der Gesellschaft ganz unten.

In Indien werden die Angehörigen der Stammesbevölkerung als tribals, tribes und mit den Hindi-Worten girijan („Bergbewohner“) oder banvasi („Waldbewohner“) bezeichnet. In der indischen Verfassung gibt es den Begriff Scheduled Tribes („registrierte Stämme“) oder in der Hindi-Version des Verfassungstextes anusuchit janjati. Begriffe mit einem deutlich paternalistischen und diskriminierenden Beigeschmack.

Im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts kam unter den gebildeten und politisch aktiven Angehörigen der Stammesbevölkerung im nordöstlichen Teil Zentralindiens der Hindi-/Sanskrit-Ausdruck adivasi (zusammengesetzt aus adi = „ursprünglich“ und vasi = „Bewohner“, also wörtlich „die ursprünglichen Bewohner“) in Gebrauch. Die Selbstbezeichnung Adivasi signalisiert ein Bewußtsein um die besondere Identität, um die eigene Geschichte und Kultur und ein politisches Programm zur Bewahrung und Förderung dieser Kulturen und zur Erlangung auch der politischen Selbstbestimmung.

Die Selbstbezeichnung Adivasi entspricht dem modernen Konzept der „Ureinwohner“ oder „indigenen Völker“. Diese fordern weltweit Rechtsnormen, um ihre überlieferten Kulturen vor dem Untergang zu bewahren und eine weitgehend selbstbestimmte Zukunft zu ermöglichen..

In Erinnerung an Stan Swamy

Stan Swamy, der inhaftierte Anwalt für die Rechte der Adivasi, verstarb am 5. Juli 2021 in einem Krankenhaus in Mumbai. Er wurde 84 Jahre alt. Er war im Oktober 2020 unter einem Anti-Terror-Gesetz verhaftet worden. Er zählte zu 16 Anwälten, Aktivisten und Anwälten, die unter diesem Gesetz angeklagt und inhaftiert sind. Schon als er inhaftiert wurde, war er gesundheitlich schwer angeschlagen. Er litt auch unter Parkinson. Mehrere Anträge, ihn auf Kaution freizulassen, wurde nicht stattgegeben.

terrorismus_vorwuerfe_gg_menschenr_verteidiger_stan_swamy-.pdf (adivasi-koordination.de)

Adivasi-Koordination

Besteht seit 1993, dem UN-Jahr der indigenen Völker. Als eingetragenen Verein gibt es die AK seit 2002. Verschiedenen Organisationen und Einzelpersonen sind Mitglieder der Koordination. Die AK will zur Wahrung der Menschenrechte der indischen Ureinwohner beitragen. Die AK trifft sich alle zwei bis drei Monate. Die Koordinationstreffen sind offen für interessierte Gruppen und Einzelpersonen.

Quelle:

Adivasi-Koordination

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