Frankreich-Vornamen: Endlich keine Strafe mehr

Das Justizministerium stellt Strafverfolgung wegen Verwendung der Tilde in Vornamen ein

Im März 2021 demonstrierten im bretonischen Kemper (Quimper) tausende Breton:innen für den Ausbau des zweisprachigen Unterrichts an allen öffentlichen Schulen. Foto: Ai’ta! Breizh ai-ta.bzh

Im März 2021 demonstrierten im bretonischen Kemper (Quimper) tausende Breton:innen für den Ausbau des zweisprachigen Unterrichts an allen öffentlichen Schulen. Foto: Ai’ta! Breizh ai-ta.bzh

Von Wolfgang Mayr

 

Frankreich wird ein kleines Stück weniger rigide, ein bisschen mehr demokratischer. Frankreich, die Bastion der Menschen- und Bürgerrechte, ist nämlich gnadenlos, wenn es um sprachliche und nationale Minderheiten geht.

Gnadenlos gegen Vornamen, die nicht konform mit der französischen Sprache sind. Vornamen, mit einer winzigen Welle über einen Buchstaben, mit einer Tilde. Zum Beispiel „Fañch“, bretonisch für Franz. Nicht nur im Spanischen wird die „Tilde“ verwendet, sondern auch im Bretonischen und Baskischen.

Kam dieses Zeichen in Vornamen von Neugeborgenen vor, schritt die Justiz ein. Die elterlichen Namensgeber wurden strafrechtlich verfolgt.  Frankreich, die Wiege der Bürger- und Menschenrechte in Europa?

Kürzlich informierte das Justizministerium, dass die laufenden Strafverfahren gegen betroffene Eltern eingestellt werden. Das Ministerium begründete seinen Schritt damit, dass künftig die Entscheidung der Bürger:innen bei der Namensgebung respektiert wird. Die Strafverfolgung und die Verfahren werden aber deshalb eingestellt, um die Gerichte nicht unnötig zu belasten.

Das bisherige Verbot der Tilde bei der Eintragung von Vornamen in amtliche Dokumente ist die Folge des rigiden Prinzips der Nationalstaats. Ein Staat, ein Volk, eine Sprache. Mit der Ausgrenzung der Minderheitensprachen aus der Öffentlichkeit sollte die Einheitlichkeit der französischen Sprache bewahrt werden. Betroffen von dieser Politik sind neben dem Bretonischen, auch das Elsässische, das Korsische, Okzitanische, Katalanische, Baskische, Fränkische oder Picardische, Letzteres durch die nordfranzösischen „Ch’tis“ bekannt.

Vor wenigen Jahren, 2021, kippte das Verfassungsgericht ein von der Nationalversammlung genehmigtes Immersionsgesetz zugunsten der Sprachenvielfalt. Begründung: Die Sprache der Republik ist Französisch. Eine Art Sprachen-Totalitarismus.

Besonders bekannt wurde der Fall des Jungen „Fañch“ in der Bretagne. Das zuständige Amt verweigerte 2017/2018 die Eintragung von Fañch ins Namensregister, weil der Vornamen mit der Tilde versehen war. Die Begründung hier: Der Staat betrachte das ‚ñ‘ als nicht konform zur französischen Sprache.

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