22-12-2021
Europäisches Parlament will Medien in Minderheitensprachen stärken
Simon Costantini
Von Wolfgang Mayr
Simon Constantini vom „Brennerbasisblog“ hat die Entschließung des Europaparlaments zu den Minderheitenmedien – „Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2021 zu Europas Medien in der digitalen Dekade: Ein Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels (2021/2017(INI))“– analysiert. Ende Oktober bekannte sich das Europaparlament zu einem Aktionsplan zur Stärkung der Medien in der digitalen Dekade. Enthalten auch ein Passus zu den Medien in den Minderheitensprachen. In der Entschließung wird die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates von 1998 zitiert. Die Parlamentarier fordern die Mitgliedsstaaten auf, Medien in Regional- und Minderheitensprachen zu unterstützen.
Im Punkt 11 wird ausdrücklich auf die Auswirkung der Medien auf die Sprachen hingewiesen, auf die großen EU-Amtssprachen und auf die Regional- und Minderheitensprachen.
Laut Punkt 19 dürfen sich „multiterritoriale“ Videoabrufdienste nicht negativ auf die kulturelle und sprachliche Vielfalt auswirken.
Im Punkt 37 begrüßt das Parlament die Ankündigung alle zwei Jahre die Medienindustrie, um Medientrends zu untersuchen; weist darauf hin, dass die Sprache als Analyseeinheit betrachtet werden muss, die über die globalen Trends und die nationalen Räume hinausgeht, die sich auf unterschiedliche Weise auf die verschiedenen Sprachräume auswirken, einschließlich sowohl der EU-Amtssprachen als auch der Regional- und Minderheitensprachen.
Im Punkt 42 zitiert das Europaparlament die eigene Zustimmung vom Dezember 2020 zur Minority-Safepack-Initiative. Darin wird darauf hingewiesen, dass die meisten nationalen und sprachlichen Minderheiten mit dem Verlust ihrer Sprache und der Assimilation konfrontiert sind.
Diese klare Aussage des Europaparlaments zur MSPI nahm die EU-Kommission im Januar dieses Jahres nicht zur Kenntnis. Die Kommission lehnte das geforderte Minderheitenpaket der Fuen trotzdem ab.
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