ANALYSE – Koalitionsvertrag – Teil 1: Menschenrechte und Minderheitenschutz im Koalitionsvertrag – ein Paradigmenwechsel?

Auf 177 Seiten haben die Verhandlungsteams von SPD, Grünen und FDP die Leitlinien der kommenden Regierungsarbeit in Deutschland verhandelt.

Wir werden in den nächsten Tagen den Koalitionsvertrag abklopfen: Was wird über die Menschenrechte und den Minderheitenschutz ausgeführt? Wir wollen dabei weiter schauen, als zu den unvermeidbaren Absichtserklärungen und Allgemeinplätzen, die sich in einem solchen Papier wiederfinden.

ANALYSE – Koalitionsvertrag – Teil 1
Menschenrechte und Minderheitenschutz im Koalitionsvertrag – ein Paradigmenwechsel?

Von Jan Diedrichsen

Die künftige deutsche Außenministerin Annalena Baerbock übernimmt einen Korb voller Probleme und Herausforderungen. Viele der brisantesten Fragen zu den Menschenrechten und dem Minderheitenschutz weltweit werden in ihrem Ressortministerium anlaufen.

Die künftige Ministerin ist Politikprofi und weiß natürlich ob der enormen Erwartungshaltung, die sich auf ihre Person und die im Koalitionsvertrag plakatierte neue „menschenrechtsgeleitete Außenpolitik“ richtet. Ob die neue Regierung und die neue Ministerin einen „Paradigmenwechsel“ in der deutschen Außenpolitik mit besonderem Fokus auf die Menschenrechte herbeiführen wird, wie bereits von UnterstützerInnen vorhergesagt, darf mit den Erfahrungen der letzten Jahre deutscher Außenpolitik durchaus bezweifelt werden.

Natürlich muss man die neue Regierung und die Ministerin fragen, warum es keinen Verweis auf die Verpflichtungen gegenüber den indigenen Gemeinschaften gibt, die bei allen Wiederholungen im Koalitionsvertrag zu den globalen Kooperationen in der Klimapolitik nicht einmal Erwähnung finden. Oder das Schweigen zur berechtigten Forderung, endlich den Völkermord an den Yeziden auch in Deutschland anzuerkennen. Die Verhandlungen mit Namibia zur Anerkennung des dortigen Völkermordes werden zwar erwähnt, hätten aber mit Blick auf ihren aussageschwachen Charakter auch rausfliegen können. Dass die christlichen Kirchen im Nahen Osten, im Vergleich zum letzten Koalitionsvertrag komplett rausgeflogen sind – gleiches gilt übrigens für die deutschen Minderheiten im Ausland – wirft Fragen auf, die eine neue Bundesregierung beantworten wird müssen.

Im Koalitionsvertrag streckt sich das allgemeine Unterkapitel zu den Menschenrechten auf rund 1,5 der 177 Seiten.

Wir haben die für unsere Arbeit zentralen Aussagen zusammengefasst (Hervorhebungen stammen vom Autor):

 

– Das Amt des/der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfewerden wir aufwerten und mit mehr Personal ausstatten.

 

– Wir werden nationale Menschenrechtsinstitutionen, wie u. a. das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter finanziell und personell besser ausstatten.

 

– Wir werden die Bekämpfung von Menschenhandel ressortübergreifend koordinieren, die Unterstützungssysteme für Betroffene verbessern und ihre Rechte stärken.

 

– Im Ausland aus politischen Gründen inhaftierten Deutschen werden wir auch weiterhin unbürokratisch helfen und hierfür einen Fonds einrichten.

 

– Zivilgesellschaften – insbesondere Journalistinnen, Aktivisten, Wissenschaftlerinnen und andere Menschenrechtsverteidiger – sind unverzichtbar für den Aufbau und Erhalt funktionierender Gemeinwesen. Wir verpflichten uns, diese Menschen und ihre Arbeit in besonderer Weise zu stärken und zu schützen, auch bei grenzüberschreitender Verfolgung. In diesem Zusammenhang wollen wir die Aufnahme von hochgefährdeten Menschen vereinfachen und einen sicheren Antragsweg gewährleisten. Zusätzlich werden wir Förder- und Schutzprogramme, u. a. die Elisabeth-Selbert- Initiative, ausbauen und längerfristig gestalten. An geeigneten Auslandsvertretungen werden wir weitere Stellen für Menschenrechtsarbeit schaffen.

 

– Wir unterstützen den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

 

– Den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werden wir stärken und die Umsetzung seiner Urteile in allen Mitgliedsländern mit Nachdruck einfordern. Der EU-Sanktionsmechanismus muss konsequent genutzt und besser mit unseren internationalen Partnern abgestimmt werden.

 

– Wir setzen uns bei den Mitgliedern des Europarats verstärkt für Ratifizierung und Umsetzung der Istanbul-Konvention ein.

 

– Wir werden die Arbeit des VN-Menschenrechtsrats aktiv mitgestalten, das VN-Hochkommissariat für Menschenrechte stärken. Die Arbeit der VN-Vertragsorgane und Sonderberichterstatterinnen  und -erstatter wollen wir stärken sowie die Ratifizierung weiterer Menschenrechtskonventionen anstreben. Das Zusatzprotokoll zum Sozialpakt der VN werden wir ratifizieren.

 

– Wir wollen die Rechte von Minderheiten auf internationaler Ebene und insbesondere innerhalb der EU stärken. Orientiert an den Yogyakarta-Prinzipien werden wir uns in den VN für eine Konvention für LSBTI-Rechte einsetzen.

 

– Wir setzen uns auf VN-Ebene für die  Konkretisierung und Durchsetzung des Rechts auf saubere Umwelt ein.

 

– Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen muss weltweit beendet werden. Deshalb engagieren wir uns für die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofes und der Ad-hoc-Tribunale der VN und werden uns für die Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts einsetzen. Wir unterstützen die  Einsetzung weiterer VN-geführter Fact-Finding-Missionen sowie die Arbeit von VN Untersuchungs- und Monitoring-Mechanismen, um zukünftige Strafprozesse zu ermöglichen. In Deutschland wollen wir die Kapazitäten bei Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch ausbauen.

 

– Basierend auf den VN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte setzen wir uns für einen  europäischen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte ein. Wir werden den nationalen  Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte im Einklang mit dem Lieferkettengesetz überarbeiten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google

Zurück zur Home-Seite