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Schleswig/Sønderjylland: Ein Minderheitenmodell in der deutsch-dänischen Grenzregion

Prof. Jørgen Kühl kennt das deutsch-dänische Grenzland und die Minderheitensituation wie kaum ein anderer. Für VOICES hat er die Besonderheiten dieses "Modells" zur Beilegung von nationalen Konflikten und die Förderung sowie den Schutz der Minderheiten und der Sprachenvielfalt der Region analysiert.

„Jesiden in der Sindschar-Region auf der Flucht: Machtpolitik auf dem Rücken der Bevölkerung“

VOICES-Kolumne im "Der Nordschleswiger": Aktuell spielt sich – weitestgehend von der Weltöffentlichkeit unbeobachtet – ein Drama ab, das schlimmste Erinnerungen an das Jahr 2014 weckt. Tausende Angehörige der religiösen Minderheit der Jesiden sind zum Spielball internationaler sowie regionaler Interessen geworden und fürchten um ihr Leben, schreibt Jan Diedrichsen in seiner Kolumne.

Krimtatare inhaftiert, weil er die Wahrheit über den Krieg berichtet

Viele Krimtataren haben bereits nach dem Beginn des russischen Krieges gegen die Ukraine im Jahr 2014 und die Besatzung der Krim ihre Heimat verlassen. Die GfbV hat in der Zeit der beginnenden russischen Aggression intensiv das Schicksal der Krimtataren begleitet. Heute sind die Krimtataren beinah gänzlich aus dem Fokus verschwunden Der Druck auf die verbliebenden politischen Akteure bleibt jedoch enorm.

Der chilenische Verfassungskonvent beschließt erste Artikel

Der chilenische Verfassungskonvent hat nach sechsmonatiger Arbeit die ersten Artikel für die neue Verfassung beschlossen. Kaum vorgelegt, sorgen die Entwürfe für Aufregung, ist doch von Justizsystemen die Rede. Die Mapuche beispielsweise drängen auf ihre autonome Gerichtsbarkeit. Der Konvent scheint das selbstgesetzte Ziel anzustreben, die Plurinationalität und damit die Anerkennung der Ureinwohner.

Von Wolfgang Mayr

Mit ihrer „Streithilfe“ wollen die beiden autonomen Minderheitenregionen Südtirol und Ostbelgien gemeinsam mit dem EU-Mitgliedsland Ungarn die Minority SafePack Initiative (MSPI) retten.

Die entsprechende Klage gegen die EU-Kommission, die die erfolgreiche Bürgerinitative für eine EU weite Minderheitenpolitik zurückgewiesen hatte, reichte das Bürgerkomitee der MSPI beim Gerichtshof der Europäischen Union ein.

Die MSPI wurde bei vorherigen Gerichtsgängen immer von Ungarn unterstützt. Im jüngsten Fall ist es das erste Mal, dass zwei europäische Regionen – Südtirol und Ostbelgien bereit sind, dem Verfahren beizutreten. Als Streithelfer.

Dritte können in Gerichtsverfahren vor dem EuGH den Anträgen des Klägers oder des Beklagten beitreten, wenn sie ein Interesse am Ausgang der Rechtssache nachweisen können. Ein Streithelfer kann einen Streithilfeschriftsatz einreichen, der die Anträge einer der Parteien unterstützt. Ebenso dürfen Streithelfer in der mündlichen Phase des Verfahrens Stellung zu nehmen.

Warum Streithelfer?

Südtirol, die Autonome Provinz Bozen, führt an, dass sie als Mitbegründerin der Fuen und Unterstützerin der MSPI ein Interesse am Erfolg der Initiative habe. Außerdem ist eine europäische Verankerungbestehender Schutzbestimmungen für Südtirol sowie für die sprachlichen Minderheiten in der EU von Interesse.

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens begründete seine gerichtliche Einlassung damit, dass die angefochtene Kommissions-Entscheidung den Schutz und die Förderung der Minderheitenrechte der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien behindert. Der Deutschsprachigen Gemeinschaft steht diese Aufgabe aber nach der belgischen Verfassung zu.

Die von der DG angestrebten Verbesserungen ihrer Rechte, wie sie in den neun Gesetzesvorschlägen der MSPI gefordert werden, sind nur dann erfolgreich, wenn das Urteil aufgehoben und die angefochtene Mitteilung für nichtig erklärt wird. Die GD hat daher ein unmittelbares, bestehendes Interesse am Ausgang des Verfahrens.

Keine Angst vor Ungarn

Ungarn leitete das jüngste Verfahren im Namen der MSPI ein, die Slowakei und Griechenland im Namen der Kommission. Drei Staaten, die nicht unbedingt für ihre Minderheitenfreundlichkeit bekannt sind. Griechenland leugnet beharrlich die Existenz von Minderheiten, die Slowakei nervt die große ungarische Minderheit, in Ungarn sind die Minderheiten meist assimiliert. Die Orban-Republik versteht sich als Schutzmacht für die starken ungarischen Minderheiten in der Slowakei und in Rumänien.

Daniel Alfreider, ladinisches Mitglied der Südtiroler Landesregierung und Fuen-Vizepräsident, reagiert genervt auf den Einwurf, warum sich Südtirol und Ostbelgien in Kombination mit Ungarn für die MSPI bei Gericht einlassen. Er hat keine Angst, vom illiberalen Orban und seiner EU feindlichen Politik vereinnahmt zu werden. Die MSPI ist ein starkes Anliegen für Südtirol und für Ostbelgien, also ein authentisches Engagement für eine europäische Minderheitenpolitik.

Die MSPI war wohl auch deshalb erfolgreich, weil sich Ungarn in Kooperation mit der Fuen für das Anliegen stark engagiert hat. Im Gegenzug verteidigt Lorant Vincze, ungarischer Fuen-Präsident aus dem rumänischen Siebenbürgen, als Europaparlamentarier den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban und seine EU feindliche Politik. Nicht von allen Fuen-Mitgliedern gern gesehen.

MSPI, der Hintergrund

Die 2013 gestartete MSPI ist eine europäische Bürgerinitiative. Sie entstand auf Initiative der Fuen, ihrer Jugendorganisation JEV, derrumänischen Partei RMDSZ in Rumänien und der Südtiroler Volkspartei. Ziel der europäischen Bürgerinitiative ist der europäische Schutz der Minderheiten und die Förderung ihrer Sprachen, Kulturen und Rechte. Sie gilt als die wichtigste Initiative für Minderheitenrechte der letzten 30 Jahre.

Nach einer anfänglichen Ablehnung der Registrierung durch die Kommission wurde die MSPI nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs 2017 angenommen. In einer von der Fuen koordinierten Kampagne wurden mehr als eine Million bestätigte Unterstützungserklärungen gesammelt. Damit wurde die MinoritySafePack Initiative die fünfte erfolgreiche Bürgerinitiative überhaupt.

Für die MSPI sprachen sich der deutsche Bundestag, das ungarische Parlament, das niederländische Parlament, viele regionale Parlamente und vor allem das Europäische Parlament. Diese verabschiedete im Dezember 2020 eine Entschließung zu ihrer Unterstützung.

Trotzdem beschloss die EU-Kommission, keine Rechtsakte auf der Grundlage der MSPI-Vorschläge vorzuschlagen. Minderheitenfreundlich geht anders.

Am 24. März 2021 reichte das Bürgerkomitee der MSPI beim Gericht der Europäischen Union einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Kommission über die Initiative ein. Das Bürgerkomitee, die Fuen – Koordinatorin der europäischen Unterschriftensammelaktion – und ihre Rechtsvertreter stützten sich bei der Einreichung auf eine sorgfältige rechtliche Prüfung der Antwort der Kommission. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Mitteilung einen schweren Mangel aufweist, da die Europäische Kommission darin gegen ihre rechtliche Begründungspflicht verstoßen und offensichtliche Beurteilungsfehler begangen hat.