Spanien-Balearen: Katalanisierung der Inseln

Die Gerichte dürfen in ihren Dokumenten nur mehr katalanische Ortsnamen verwenden

Die Sprachorganisationen der katalanischsprachigen Regionen Katalonien, Valencia und Balearen drängen auf eine amtliche Stärkung der katalanischen Sprache. Foto: saz.de

Die Sprachorganisationen der katalanischsprachigen Regionen Katalonien, Valencia und Balearen drängen auf eine amtliche Stärkung der katalanischen Sprache. Foto: saz.de

Von Simon Constantini

 

Die Justizbehörden auf den Balearen werden künftig nicht mehr lokale spanische – oder kastilische – Ortsnamen in Dokumenten und Mitteilungen jeglicher Art verwenden. Unabhängig von der dabei verwendeten Sprache. Das bedeutet, dass auch in spanischen Texten nur katalanische Toponymie verwendet werden dürfen.

Die Organisation Fem-ho en Català (Lasst es uns auf Katalanisch machen) hatte eine Beschwerde beim Justizministerium in Madrid eingereicht, weil die balearischen Gerichte in spanischsprachigen Texten oft die kastilische Toponymie verwendeten – wie Ibiza (statt Eivissa), Palma de Mallorca (statt Palma) oder Mahón (statt Maó).

Das Justizministerium hat nun einen sogenannten Verwaltungsbeschluss erlassen, der die Gerichte verpflichtet, ausschließlich katalanische Toponyme zu verwenden. Begründung: Sie sind die einzige offizielle amtliche Form. Damit folgt das Ministerium dem antragstellenden Verband.

Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof hingegen argumentiert, dass auch die Verwendung der inoffiziellen – also kastilischen – Toponymie legal sei.

2024 hatte die Regierung mit einem neuen Gesetz die Sprachenrechte in der Justiz deutlich ausgeweitet. Mit der soeben veröffentlichten Vorgabe bekräftigte sie die Bedeutung offizieller Ortsnamen und stärkte damit die Rolle und Würde von Minderheiten- oder Mitamtssprachen.

Die Regionen des spanischen Staates haben volle Autonomie auf dem Gebiet der Toponymie.

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