01-09-2022
Italienische Vorherrschaft
Die rechtsradikalen Fratelli d´ Italia und ihre Sprachpolitik
Um zu wissen, was die rechtsradikalen Fratelli d’Italia (FdI) im Schilde führen, kann es nützlich sein, ihre bisherige parlamentarische Aktivität unter die Lupe zu nehmen. Neben nationalistischer Symbolik, Militär, Queerfeindlichkeit und Immigration gehört die italienische Sprache zu den Lieblingsthemen der Partei von Giorgia Meloni, die nach den Wahlen vom 25. September neue italienische Regierungschefin werden könnte.
Unter anderem liegen im Abgeordnetenhaus die Entwürfe Nummer 677 und 678 auf, mit denen FdI auf Verfassungs- und einfacher Gesetzesebene Änderungen zum Vorteil der Staatssprache setzen will.
Mit Entwurf Nummer 677 soll die italienische Sprache auch offiziell zur einzigen „Amtssprache der Republik“ erhoben werden, und zwar vielsagenderweise durch Abänderung von Artikel 6, der heute dem Minderheitenschutz gewidmet ist.
Der Minderheitenschutz würde dadurch selbst in dem einzigen Artikel, in dem er erwähnt wird, an die zweite Stelle rutschen. Zudem wollen die Fratelli die „Sprachminderheiten“ und die — neu einzuführenden — „Dialekte“ in einem Atemzug nennen.
Entwurf Nummer 677 sieht weiters vor, die erst kürzlich gesetzlich anerkannte, blutrünstige Nationalhymne in der Verfassung zu verankern.
Die italienische Sprache — so im Vorwort zum Gesetzentwurf — sei „das Fundament unserer kulturellen […], nationalen und staatlichen Einheit.“1
(In Ermangelung einer ausdrücklichen Erwähnung im italienischen Grundgesetz hatte bereits das Verfassungsgericht Tatsachen geschaffen und paradoxerweise gerade das Autonomiestatut von Südtirol und Trentino herangezogen, um den Nachweis zu liefern, dass Italienisch die Amtssprache des Staates sei.)
Entwurf Nummer 678 ist ein Gesetz „zum Schutz und zur Förderung der italienischen Sprache“ sowie zur Einrichtung des Obersten Rats der italienischen Sprache2 beim Ministerratspräsidium. Die Sprache soll also zentralisiert und politisiert werden.
Im Vorwort ist von Kampf gegen die Anglisierung sowie von Schönheitsverlust, Verunreinigung und Gesundheitszustand der italienischen Sprache die Rede. Zum „nationalen Schutz“ und für die „identitäre Verteidigung“ sei die „Konservierung“ der Sprache eine Priorität. Es sei nicht weiter zulässig, dass fremde Wörter gebraucht werden, für die es ein italienisches Äquivalent gibt.
Auch die konkret angedachten Vorschriften erinnern an dunkle Zeiten:
- Jede Art und Form der Kommunikation oder Information im öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Raum bzw. jene, die eine öffentliche Förderung erhalten haben und von öffentlichem Belang sind, müssten demnach auf Italienisch sein.
- Bei Veranstaltungen, Konferenzen und öffentlichen Versammlungen müsste eine Übersetzung ins Italienische verpflichtend angeboten werden.
- Wer ein Amt in einer Institution, in der öffentlichen Verwaltung, in mehrheitlich öffentlichen Gesellschaften oder öffentlich geförderten Stiftungen innehat, wäre verpflichtet, die italienische Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen. Nur bei dieser einen Maßnahme wird übrigens ausdrücklich erwähnt, dass sie »unbeschadet der gleichgestellten Sprachen« in den Regionen und autonomen Ländern gälte.
- Firmen sollen verpflichtet werden, Berufsbezeichnungen und deren Abkürzungen in italienischer Sprache zu führen. Eine Ausnahme wäre nur noch möglich, wenn es für eine Bezeichnung kein italienisches Pendant gibt.
- Interne Firmenreglements und jedes Dokument, das Pflichten und Vorschriften für die Beschäftigten definiert, die zur Ausführung der Arbeit nötig sind, müssten auf Italienisch verfasst sein. Diese Unterlagen dürften (!) von einer Übersetzung in eine Fremdsprache begleitet werden.
- Arbeitsverträge müssten in italienischer Sprache verfasst und (nur dann) in eine Fremdsprache übersetzt werden, wenn eine der Parteien im Ausland ansässig ist oder eine ausländische Staatsbürgerschaft hat.
- In den Schulen und in den öffentlichen Universitäten müssten die Bildungsangebote, wenn sie nicht spezifisch auf die Erlernung einer Fremdsprache ausgerichtet sind, in italienischer Sprache sein. „Fremdsprachige“ Kurse wären nur zulässig, wenn es sie bereits auf Italienisch gibt. Ausnahmen wären bei Anwesenheit ausländischer Studenten, im Bereich spezifischer Bildungsprojekte oder im Fall von ausländischen Lehrkräften oder Gästen zulässig.
Ausländische Schulen, speziell für Ausländer gedachte Schulen, und Einrichtungen mit „internationalem Unterricht“ wären von dieser Pflicht befreit.
Inwieweit das Südtiroler Autonomiestatut vor diesen gerade für Minderheiten gefährlichen Maßnahmen schützen würde, ist mir nicht klar. Zu befürchten steht, dass dies nicht ausreichend der Fall wäre:
- Denken wir zum Beispiel an das italienische Konsumentenschutzgesetz, das schon heute einseitig die italienische Sprache schützt, sodass zum Beispiel deutsche Etiketten und Produktinformationen sogar mit italienischen überklebt werden. Der ebenfalls oft einseitige Eifer der staatlichen Kontrollorgane trägt das Seine zur weiteren Minorisierung der Minderheitensprachen bei.
- Im Sport gelten bereits faschistoide Sprachregelungen, die teils auch in Südtirol zur Anwendung gebracht werden, ohne die Gleichstellung der Sprachen zu berücksichtigen.
Aufschlussreich ist übrigens, dass im Vorwort zu Gesetzentwurf Nr. 678 erwähnt wird, dass die Schweiz die italienische Sprache als eine Staatssprache mit wenigen Sprechern mehr fördere, als dies in Italien der Fall sei. Dadurch wird klar, wie wenig Ahnung die „Brüder“ von Minderheitenschutz haben — oder wie sehr sie im nationalen Denken gefangen sind. Die Schweiz fördert die italienische Sprache gerade, weil sie unterrepräsentiert ist, was in Italien eben nicht der Fall ist. Kein Gesetz könnte dem schweizerischen Geist mehr widersprechen, als das von FdI vorgeschlagene.
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