31-01-2022
Europarat muss lokale Selbstverwaltung in Russland überprüfen
Russland hat das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates unterzeichnet und ratifiziert – es ist seit 1998 in Kraft. Das Übereinkommen ist nicht einklagbar, verpflichtet aber den Unterzeichnerstaat bestimmte Bestimmungen einzuhalten.
Von Tjan Zaotschnaja, Jan Diedrichsen
Russland hat das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates unterzeichnet und ratifiziert – es ist seit 1998 in Kraft. Das Übereinkommen ist nicht einklagbar, verpflichtet aber den Unterzeichnerstaat bestimmte Bestimmungen einzuhalten. Unteranderem:
Artikel 16
Die Vertragsparteien sehen von Maßnahmen ab, die das Bevölkerungsverhältnis in von Angehörigen nationaler Minderheiten bewohnten Gebieten verändern und darauf gerichtet sind, die Rechte und Freiheiten einzuschränken, die sich aus den in diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten Grundsätzen ergeben.
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten – Deutsch
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten – Russisch
Mit Blick auf die aktuelle Diskussion über die Überarbeitung des Gesetzes zur lokalen Selbstverwaltung in Russland, scheint es angebracht, dass sich die indigenen Vertreterinnen und Vertreter überlegen, die aktuell von Moskau geplante Reform dem Europarat in Straßburg zur Überprüfung zu geben und um eine Einschätzung zu bitten, ob das Vorhaben nicht gegen das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten verstößt.
Wenngleich damit wenig Hoffnungen verbunden sein mag, dass dies in Moskau großen Eindruck hinterlassen wird, scheint eine völkerrechtliche Überprüfung des Vorhabens angemessen. Es ist an der Zeit, dies auch international ins Bewusstsein zu rufen.
Wer sich mit den Fragen und Probleme von Minderheiten, indigenen Völkern und Nationalitäten befasst, weiß, dass der konkreten Ausgestaltung von Bestimmungen auf der lokalen und regionalen Ebene die größte Bedeutung zukommt und Wachsamkeit angesagt ist.
Hintergrund für die aktuelle Besorgnis ist, dass in Russland das System der lokalen Selbstverwaltung geändert werden soll. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde der Staatsduma zur Prüfung vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, die Selbstverwaltungsorgane der städtischen und ländlichen Siedlungen abzuschaffen. Im Text werden unter den Gemeindeformationen nur noch Stadt- und Gemeindebezirke aufgeführt. Wenn der Gesetzentwurf in dieser Form angenommen werden würde, dann droht den ländlichen und städtischen Siedlungen das Recht auf eine lokale Verwaltung und einen Abgeordnetenrat entzogen zu werden, und die Gebiete würden den Stadt- oder Gemeindebezirken angegliedert.
Dies betrifft rund 18.000 ländliche Gemeinden in Russland.
Dzhulustan Sidorov, Leiter der Verwaltung der Gemeindeformation „Belletsky Ewenkijsky Nationalny Nasleg (Ort)“, Bezirk Aldansky, Republik Sakha (Jakutien), sieht die Entwicklung mit großer Sorge:
„In Jakutien gibt es 364 ländliche Siedlungen, die sich alle nach verschiedenen Kriterien unterscheiden lassen: ihre Belegenheit, den natürlichen und klimatischen Bedingungen, den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Besonderheiten mit ihrer Geschichte, den Traditionen und Bräuchen der indigenen Völker der Republik.Bislang werden die lokalen Behörden laut Gesetz vom Volk gewählt, die Vorsteher und Dorfabgeordneten leben gemeinsam, unter denselben Bedingungen wie diejenigen, die sie wählen. Sie kennen also die Probleme der Siedlungen wir arbeiten gemeinsam daran, das Leben der Menschen zu verbessern. Mit dem neuen Gesetz würde diese Bürgernähme wegfallen – für die indigene Selbstverwaltung wäre das eine Katastrophe“, appelliert Dzhulustan Sidorov nach Moskau, die Pläne noch mal zu überdenken.
Die Organe der Selbstverwaltungen verfügen nach geltendem Recht über Befugnisse, einen Haushalt, Steuereinnahmen und die Möglichkeit, sich an föderalen und republikanischen Programmen zur Finanzierung des Baus sozialer Einrichtungen und Verbesserungen zu beteiligen. Sie sind in der Lage, die aktuellen Probleme vor Ort zu lösen.
„Die laufende Reform, die Abschaffung der bestehenden ländlichen Verwaltungen, die Auflösung der ländlichen Abgeordneten und die Reduzierung der kommunalen Bediensteten und Beamten wird zu unumkehrbar schwerwiegenden Folgen für das Land führen. Russland ist ein riesiges Land, und es ist falsch, ´alles über einen Kamm zu scheren´. Es ist notwendig, die territorialen, klimatischen, natürlichen, sozialen und nationalen Besonderheiten auf lokaler Ebene zu berücksichtigen und nicht zum Nachteil der indigenen Bevölkerung zu handeln“, warnt Dzhulustan Sidorov.
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