25-10-2021
Das Schweigen Europas zu den Menschenrechtsverletzungen in Spanien und seine Folgen
Von Prof. Dr. Axel Schönberger
Es verwundert, in welchem Umfang die «freie» Presse innerhalb der Europäischen Union, insbesondere in Ländern wie Deutschland und Spanien, über bestimmte Themen nur selektiv berichtet oder sie verschweigt. Wie bereits berichtet, hatte der Außenminister der Russischen Föderation, Sergei Wiktorowitsch Lawrow, den Hohen Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell i Fontelles, am 5. Februar 2021 im Rahmen einer Pressekonferenz darauf hingewiesen, daß die Europäische Union zur rechtswidrigen Inhaftierung politischer Gefangener aus Katalonien in spanischen Gefängnissen schweige, wobei er sich zutreffenderweise auf rechtskräftige Entscheidungen staatlicher Gerichte in Belgien und Deutschland sowie der Working Group on Arbitrary Detention der Vereinten Nationen (United Nations — Human Rights — Office of the High Commissioner: Opinions adopted by the Working Group on Arbitrary Detention at its 84th session) beziehen konnte.
Die polnische Regierung beruft sich zur Stützung ihrer Rechtsauffassung, daß nationales Recht Vorrang vor Europa-Recht haben könne, auf einen gewichtigen Präzedenzfall in Spanien. Entgegen einem anderslautenden Beschluß des Europäischen Gerichtshofs behielt Spanien den gewählten katalanischen Europa-Abgeordneten Dr. Oriol Junqueras in Haft und hinderte ihn daran, sein Mandat als Abgeordneter des Europäischen Parlaments anzutreten und seine Wähler auf europäischer Ebene zu vertreten. Daß er trotz seiner Wahl weder an Beratungen noch Abstimmungen des Europäischen Parlaments teilnehmen konnte, müßte in einem Rechtsstaat an sich die Nichtigkeit sämtlicher ohne seine Beteiligung gefaßter Beschlüsse zur Folge haben. Doch die Europäische Union schwieg und nahm es hin, daß Spanien einen Abgeordneten des Europäischen Parlaments unter grober Mißachtung des Europäischen Gerichtshofs und europäischen Rechts inhaftierte und den Vorrang nationalen Rechts behauptete. Mit welchem Recht will man jetzt Polen verwehren, was man im Falle Spaniens zuließ und somit guthieß? Es rächt sich jetzt bitter, daß die Europäische Union im Falle des Konflikts zwischen Spanien und Katalonien wegsah und die massivsten Menschenrechtsverstöße in Westeuropa seit Jahrzehnten, für die der spanische Staat verantwortlich zeichnet, stillschweigend tolerierte. Wer wie die Europäische Kommisison Polen vorwirft, was er Spanien erlaubt, muß sich den Vorwurf heuchlerischer Doppelmoral gefallen lassen. Wenn und solange die Europäische Union nicht gegen die Menschenrechtsverletzungen und Rechtsbrüche in Spanien vorgeht, hat sie kein moralisches Recht, irgendwelche Sanktionen gegen Polen einzuleiten, das nun wie Spanien den Vorrang nationalen Verfassungsrechts vor europäischem Recht behauptet.
Bereits mehrfach wurde im Rahmen der Neuigkeiten zu dieser Petition auf ein gewichtiges Buch des ehemaligen Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen Prof. Dr. Alfred de Zayas hingewiesen: Building a Just World Order, Atlanta: Clarity Press, 2021. In dieser wichtigen Veröffentlichung geht der im Völkerrecht international renommierte Jurist und ehemalige hochrangige Beamte der Vereinten Nationen auch auf die Menschenrechtsverletzungen Spaniens und auf die katalanische Unabhängigkeitsbewegung ein (S. 123-125 und 154-172). Sein Urteil über Spanien und das Schweigen der Europäischen Union fällt vernichtend aus:
«This means that there are political prisoners and political exiles in Europe, in breach of article 2 of the Treaty of Lisbon of the European Union. Such brazen suppression of the exercise of freedom of expression contravenes Spain’s own Constitution, in particular Articles 10(2) and 96, which incorporate Spain’s human rights treaty obligations into the Spanish legal order, including the right of self-determination of peoples, the right to freedom of expression and the right to peaceful assembly and association.» (de Zayas 2021: 123).
Und Alfred de Zayas zeigt auch einen Weg, den die katalanische Unabhängigkeitsbewegung auf friedliche Weise gehen kann, um die Unabhängigkeit der Katalanischen Republik durchzusetzen:
«The acceptance by the international community that a refusal of the Spanish State to participate, urgently, in good faith and with a willingness to compromise, in a bilateral dialogue process should, in the current situation, open the possibility to the Catalan people to prioritize alternative ways for the peaceful and democratic exercise of their legitimate right of self-determination, in particular the holding of a binding referendum of self-determination unter the direct supervision of the international community. In this connection, one may refer to the UN-organized and monitored referendum held in 1999 in Timor Leste, against the wishes but ultimately with the consent of the occupying power, Indonesia, which realised that it could no longer stop it.» (de Zayas 2021: 169).
Europäische Funktionäre und Politiker, die zu den Menschenrechtsverletzungen und Rechtsverletzungen Spaniens schweigen, haben offensichtlich nichts aus der Geschichte der Verfolgung von Minderheiten im Nationalsozialismus und Franquismus gelernt. Es ist billig, in Sonntagsreden so zu tun, als ob man sich selbst damals anders verhalten hätte, aber im Hier und Jetzt des 21. Jahrhunderts die Unterdrückung eines Volkes und die politische Verfolgung seiner Repräsentanten mitten in Europa schweigend zu tolerieren oder sogar, wie im Falle des Europäischen Parlaments, tatkräftig zu unterstützen. Man muß kein Prophet sein, um die Vorhersage zu treffen, daß diese Europäische Union keine Zukunft haben wird, wenn sie sich nicht auf ihre Grundwerte, auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie besinnt und dem menschenrechtswidrigen Treiben des spanischen Staates endlich Einhalt gebietet!
SHARE