Dafur: Kriegsverbrecherprozess gegen Dschandschawid-Führer Kushayb festgesetzt

By Sean Woo, general counsel to Sen. Brownback, or John Scandling, chief of staff to Rep. Wolf, per description on p. 11 of the report

Von Jan Diedrichsen

Der Prozess gegen den ehemaligen Dschandschawid -Führer in Darfur, Ali Muhammad Ali Abdelrahman (auch bekannt als Ali Kushayb), wird am 5. April 2022 beginnen, teilte die Strafkammer I des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag vergangene Woche mit. Kushayb muss sich in 31 Anklagen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten.

Kushayb wird in mehreren Fällen Mord, Vertreibung, Vergewaltigung und Plünderung vorgeworfen. Der Anklage zufolge führte er zwischen 2003 und 2004 das Kommando über Tausende Kämpfer der Dschandschawid, einer vom damaligen sudanesischen Regime unterstützten Miliz. Kashuyab soll bei Angriffen auf mehrere Dörfer selbst teilgenommen haben. Der Strafgerichtshof hatte 2007 einen Haftbefehl gegen Kushayb ausgestellt.

Im Darfur-Konflikt wurden zwischen 2003 und 2008 Schätzungen zufolge 300.000 Menschen getötet. Der damalige sudanesische Präsident Omar al-Baschir, den das Militär im auf öffentlichen Druck hin gestürzt hatte, ist deshalb vor dem Internationalen Strafgerichtshof wegen Völkermords angeklagt. Al-Baschir befindet sich derzeit in einem Gefängnis in der sudanesischen Hauptstadt Khartum, wurde von der neuen Regierung jedoch noch nicht nach Den Haag überstellt.

In einer offiziellen Erklärung des Gerichtes heißt es, dass sich die Strafkammer I des IStGH, aus der Vorsitzenden Richterin Joanna Korner, der Richterin Reine Alapini-Gansou und der Richterin Althea Violet Alexis-Windsor zusammensetzt.

Wie von Radio Dabanga berichtet, wurde Kushayb bereits am 15. Juni vor dem IStGH und dann vom 24. bis 26. Mai vor der Vorverfahrenskammer II gebracht. Gekleidet in einen grauen Anzug hörte er sich drei Tage lang in aller Ruhe die Ausführungen der Staatsanwaltschaft und der Rechtsvertretung der Opfer an.

Kushayb hat noch kein Geständnis abgelegt, und seine Verteidigung bestand bisher vor allem darin, darauf zu bestehen, dass sein Name Abd-Al-Rahman lautet und er nicht die Person ist, die als Ali Kushayb bezeichnet wird.

Kushayb wurde am 9. Juni 2020 in den Gewahrsam des IStGH überstellt, nachdem er sich in der Zentralafrikanischen Republik freiwillig gestellt hatte. Nach seiner Verhaftung hatte die sudanesische Regierung ihre Unterstützung für seine Überstellung an den IStGH angekündigt. Kushayb wird von den sudanesischen Behörden ebenfalls einer Reihe von Verbrechen beschuldigt.

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