11-10-2021
Bundestagswahl 2021: Ein Europäisches Lieferkettengesetz, das den Namen verdient
Nach der Bundestagswahl vom 27. September 2021 laufen derzeit die Sondierungsgespräche zwischen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP. Mit dem bald zu erwartenden Beginn der Koalitionsverhandlungen wird es konkret: Die Parteien müssen sich auf zentrale Politiken der nächsten Jahre einigen. Bei den divergierenden Positionen der Parteien kommt dem zu verhandelnden Koalitionsvertrag große Bedeutung zu. 2017 umfasste der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD 175 Seiten.
Durch gezielte Einflussnahme bietet sich nun ein „Window Of Opportunity“, um auf die Verhandlungsteams Einfluss zu nehmen und für den Minderheitenschutz, den Schutz der bedrohten Völker weltweit und den Menschenrechten im Allgemeinen wichtige Positionen einzubringen, an denen sich die nächste Regierung wird messen lassen müssen.
In den nächsten Tagen wird VOICES einige Schwerpunkte anführen, die in einen Koalitionsvertrag gehören:
Bundestagswahl 2021: Anerkennung des Genozids an den Yeziden
Bundestagswahl 2021: Aufnahme der Minderheiten ins Grundgesetz
Ein Europäisches Lieferkettengesetz
Von Jan Diedrichsen
Es war ein zähes Ringen: Erst im Juni dieses Jahres einigte sich der Deutsche Bundestag auf ein sogenanntes Lieferkettengesetz.
Das Lieferkettengesetz hat den Schutz von Menschen und Umwelt in der globalen Wirtschaft zum Ziel. Im Handel und der Produktion verletzen Unternehmen im Zuge der weltweiten Lieferketten immer wieder grundlegende Menschenrechte. Dazu zählen Kinderarbeit, Ausbeutung, Diskriminierung und fehlende Arbeitsrechte. Auch die Umweltzerstörung steht dabei in der Kritik: illegale Abholzung, Pestizid-Ausstoß, Wasser- und Luftverschmutzung.
Das deutsche Lieferkettengesetz (tritt erst 2023 in Kraft) ist ein wichtiger Schritt für Menschenrechte und Umwelt in den Lieferketten. Doch was es nun dringend bedarf sind europäische Lösungen. Nationale Gesetzgebungen bei einem so globalen Problem entfalten keine ausreichenden Wirkungen. Ein Lieferkettengesetz für alle Unternehmen in Europa muss das Ziel sein.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat sich in den letzten Monaten für ein deutsches Lieferkettengesetz eingesetzt: „Rund 20 Prozent der weltweit produzierten Baumwolle kommen aus Xinjiang/Ostturkestan, dem Nordwesten Chinas, berichtet die internationale Initiative „End Uyghur Forced Labor“. Dort leben die muslimischen Uigur*innen. Sie leiden unter Unterdrückung und Verfolgung, Hunderttausende von ihnen müssen in einem ausgedehnten System von Zwangsarbeit auf den (Baumwoll-)Feldern schuften.
Die Textilindustrie profitiert von der Zwangsarbeit und viele Firmen oder Handelshäuser machen sich so zu Komplizen des chinesischen Unrechtsregimes. Unter ihnen sind auch deutsche Firmen wie Puma. Leider halten sich nur wenige Unternehmen freiwillig an menschenrechtliche Sorgfaltspflichten. Viele haben auch zu wenig Überblick über die Aktivitäten ihrer Zulieferer oder wissen nicht genau, woher die Rohstoffe kommen. Das gilt weltweit auch für andere Wirtschaftszweige“, heißt es bei der GfbV.
Wo steht die EU
Am 10. März 2021 stimmte das Europäische Parlament mit großer Mehrheit einem Bericht über Sorgfaltspflichten (due diligence) von Unternehmen zu, was als direkte Aufforderung an die Europäische Kommission zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzes gesehen werden muss, da das Parlament über kein eigenes Gesetzesinitiativrecht verfügt. Der Bericht sieht eine Anwendung auch für Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und für Firmen mit Sitz außerhalb der EU vor. Die Forderungen überstiegen damit die des deutschen Lieferkettengesetzes.
Das Sorgfaltspflichtgesetz würde Unternehmen, ihre Zulieferer und Unterauftragnehmer haftbar machen, falls diese die Menschenrechte und die Umwelt mutwillig verletzen bzw. zerstören. Darüber hinaus forderte das EU-Parlament ein Verbot der Einfuhr von Produkten, die mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht werden. Vor allem Unternehmen, die mit Zwangsarbeit von Uiguren in Xinjiang/Ostturkestan in Verbindung gebracht werden und in die EU exportieren, werden unter strenger Beobachtung stehen.
Organisationen, die Zugang zum EU-Binnenmarkt erhalten möchten, müssen nachweisen können, dass ihr Unternehmen die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt einhält.
EU-Justizkommissar Didier Reynders kündigte bereits an noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht vorlegen zu wollen. Daraufhin müssen sich das Europäische Parlament, der Europäische Rat (die EU-Mitgliedsstaaten) und die Kommission auf eine EU-Richtlinie einigen. Damit eine solche EU-Regelung zur Sorgfaltspflicht ihre volle Wirkung entfalten kann, müssen die betreffenden Unternehmen verpflichtet werden, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihrer gesamten Geschäftskette zu berücksichtigen und eine EU-Richtlinie muss Konsequenzen für die Nichteinhaltung vorsehen, einschließlich Strafen sowie einen zivilrechtlichen Rahmen schaffen, um diese auch einklagen zu können.
Die aus der Wirtschaft oftmals als Königsweg beschriebene (freiwillige) Zertifizierung von Unternehmen oder gar eine Teilnahme an „Multi-Stakeholder-Initiativen“ für verantwortungsbewusstes Wirtschaften dürfen nicht als ausreichend gelten.
Die Forderung an die Koalitionsverhandlung: Die Bundesregierung muss sich im Europäischen Rat für eine gesamteuropäische Lösung einsetzen und die Forderungen des Europäischen Parlamentes unterstützen. Das deutsche Lieferkettengesetz ist als Grundlage nicht ausreichend.
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