17-06-2021
Schlag ins Gesicht für Europas Minderheiten
Von Jan Diedrichsen
Die Europäische Kommission in Brüssel und die im Europäischen Rat vertretenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lassen leider keinen Zweifel zu: Der Schutz und die Förderung der Minderheiten in Europa, der bedrohten Regional- und Minderheitensprachen findet in Brüssel keine Unterstützung.
Nur durch höchstrichterliche Entscheidungen lassen sich Kommission und Rat derzeit widerstrebend dazu bewegen, mehr für die autochthonen Minderheit und Regional- oder Minderheitensprachen zu tun. Auch massiver Druck aus dem Europäischen Parlament perlt an der Kommission und dem Rat ab.
Die Minderheiten in Europa haben in einer noch nie da gewesenen Allianz und solidarischen Aktion rund 1,2 Millionen Unterschriften gesammelt, für mehr Minderheitenschutz in der Europäischen Union und hierfür gleich konkrete Legislativvorschläge unterbreitet.
Doch bereits der Anfang wurde den Minderheiten sehr schwer gemacht: Zweimal mussten die Minderheiten vor den Europäischen Gerichtshof treten, um überhaupt das Recht zu bekommen, mit einer EU-Bürgerinitiative Unterschriften sammeln zu können. Auch Rumänien und die Slowakei klagten – erfolglos – gegen die Bürgerinitiative.
GfbV kritisiert EU-Kommission
„1,2 Millionen Europäerinnen und Europäer haben sich mit der Bürgerinitiative an die EU-Kommission gewandt. Zweimal mussten die Minderheiten vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) treten, um überhaupt das Recht zu erhalten, ihre Wünsche zu artikulieren. Beide Male setzte man sich juristisch u.a. gegen die Europäische Kommission durch. Die von den Minderheiten präsentierten Vorschläge, mit zum Teil legislativem Charakter, sind maßvoll in ihrer politischen Ausrichtung, für Verhandlungen im Detail ausgelegt und inhaltlich schlüssig. Den Initiatorinnen und Initiatoren gebührt ein großes Lob für die politisch klug ausgearbeiteten Vorschläge. Dennoch hat ihr Kabinett sich entschieden, alle Anregungen der Minderheiten wortreich aber nichtssagend abzulehnen. Die nun vorliegende Antwort der Europäischen Kommission ist ein Schlag ins Gesicht, nicht nur der 1,2 Millionen Menschen, die diese Initiative mit ihrer Unterschrift unterstützt haben, sondern gegen die über 50 Millionen Menschen, die in der EU einer autochthonen Minderheit angehören oder eine Regional- oder Minderheitensprache sprechen. Gut können wir das Entsetzen der Minderheitenangehörigen nachvollziehen, das sich aktuell in verschiedenen Regionen Europas Bahn bricht.“
Nun müssen die Minderheiten zum dritten Mal nach Luxemburg ziehen, um dort erneut gegen die EU-Kommission Klage einzureichen. Ein durchweg unwürdiges Schauspiel: Europas Minderheiten müssen vor Gericht erstreiten, was ihn laut Verträgen zusteht und eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müsste.
Reise begann bereits 2011 – die GfbV war dabei
Erstmals wurde 2011, beim Jahreskongress der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) in Eisenstadt, Burgenland (Österreich), die Idee einer Bürgerinitiative für mehr Minderheitenschutz und -förderung in der Europäischen Union thematisiert. Mit dabei waren damals Tilman Zülch und Jasna Causevic für die GfbV.
2021, zehn Jahre und rund 1,2 Millionen Unterschriften sowie zwei gewonnene Verfahren am Europäischen Gerichtshof später hat die Europäische Kommission mit der Mitteilung C(2021)171 sämtliche Vorschläge der Bürgerinitiative zurückgewiesen und sieht vielmehr „keinen Bedarf für weitere Maßnahmen“ zum Schutz und zur Förderung der autochthonen Minderheiten und Regional- oder Minderheitensprachen im Rahmen der Arbeit der Europäischen Union. Insgesamt in neun Bereichen hatte die Bürgerinitiative Vorschläge für neue Rechtsakte vorgelegt.
Die Bürgerinitiative MSPI wurde unter anderem vom Deutschen Bundestag, der zweiten Parlamentskammer der Niederlande, dem Ungarischen Parlament, der Landtage aus Sachsen und Brandenburg, dem Landtag der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und dem Friesischen Landtag mit Unterstützungsanträgen flankiert.
Doch die vielfältige Unterstützung auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene konnte die Europäische Kommission nicht überzeugen.
Diese Entscheidung hat für viel Unmut gesorgt – nicht nur bei den Minderheiten in Europa:
Das Friesische Parlament hat einen „Tadelsantrag“ verabschiedet. 71 Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben sich in einem offenen Brief an die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen gewandt.
Die GfbV kritisiert die Kommissionschefin scharf:
„Das verheerende an Ihrer Antwort ist das politische Signal, das die Europäische Kommission damit setzt. Es wäre ein leichtes gewesen, die Tür nicht ganz zuzuschlagen, sondern durch kleinere Konzessionen einen Ausgleich mit den Minderheiten- und Sprachgruppen zu suchen. Doch die Europäische Kommission hat sich für eine unmissverständliche Botschaft entschieden, die da nicht anders als wie folgt interpretiert werden kann: „Die Minderheiten Europas und ihre Belange sind keine Fragen, die in der Europäischen Union zu Hause sind. Sie gehören in die Mitgliedsstaaten oder wenn überhaupt in den Europarat.“ Das widerspricht nicht nur den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, sondern auch wofür unserer Meinung nach die Europäische Union stehen müsste.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) führte der Kommissionspräsidentin einige der Konsequenzen der Entscheidung vor:
1) Die Minderheiten Europas, die in ihrer großen Mehrzahl immer wieder ihre europäische Gesinnung in den Mittelpunkt gestellt und acht Jahre der Solidarisierung, der europäischen Zusammenarbeit und zivilgesellschaftlichen Engagements in die Bürgerinitiative investiert haben, wenden sich enttäuscht und frustriert ab. Mit der Antwort, daran kann kein Zweifel herrschen, ist die Europäische Bürgerinitiative als Instrument nicht nur ad absurdum geführt, sondern buchstäblich gestorben.
2) Die Minderheiten, nicht nur in Mittelosteuropa, die im Kampf um ihre politische, kulturelle und sprachliche Selbstbehauptung immer wieder mit Hoffnung auf Unterstützung auf die EU geblickt haben, sind desillusioniert. Nicht nur die ungarischen Minderheiten werden somit in die Hände der Populisten getrieben. Hilfe von der Europäischen Union wird nun wohl niemand mehr erwarten.
3) Katalonien, Schottland, Südtirol, Szeklerland, Wallonien, Nordirland etc.; der Riegen der Regionen, die sich darüber Gedanken machen, wie sie ihre Zukunft gestalten, wächst und diese haben ebenfalls eine klare Botschaft erhalten: die EU wird uns erst ernst nehmen, wenn wir einen eigenen Staat vorweisen können. Die Antwort der Kommission wird die Rufe nach Selbstbestimmung in Europa in den nächsten Jahren lauter werden lassen.
4) Die Europäische Union hat den Anspruch, in der Welt für Menschrechte, für Minderheitenrecht, für den zivilgesellschaftlichen „European Way of Life“ einzutreten, als Bannerführer der Demokratie. Mit der Positionierung den eigenen Minderheiten und Sprachgruppen gegenüber, wird dieses Argument zukünftig wenig Glaubwürdigkeit zugerechnet werden können.
In der Europäischen Union leben 40-50 Millionen Menschen, die einer autochthonen Minderheit angehören oder eine Regional- oder Minderheitensprache sprechen. Von den Sami, bis zu den Katalanen und Okzitanier. Die ungarischen Minderheiten, Westfriesen, Südtiroler, Westthrakientürken und viele, viele mehr gehören dazu. In Deutschland sind es Sorben, Friesen, Sinti und Roma sowie die dänische Minderheit.
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