Die beiden autonomen Regionen Catalunya und Euskadi wollen in internationalen Gremien vertreten sein. Foto: nextias.com
Die beiden autonomen Regionen Catalunya und Euskadi wollen in internationalen Gremien vertreten sein. Foto: nextias.com
Die beiden autonomen Regionen Catalunya und Euskadi wollen in internationalen Gremien vertreten sein. Foto: nextias.com

Ende September hatte ich hier bereits hingewiesen, dass das neue spanische Gesetz, das speziell den Kundinnendienst von Großunternehmen reglementiert, aufgrund einer Einigung zwischen der Regierungspartei PSOE von Pedro Sánchez und Junts von Carles Puigdemont voraussichtlich auch die Mehrsprachigkeit vorschreiben würde.

Und so ist es gekommen: Der spanische Kongress hat die Vorlage inzwischen genehmigt, laut der sämtliche Unternehmen, die laut einschlägiger EU-Empfehlung (2003/361/EG) nicht in die Definition eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) fallen, mit ihren Kundinnen neben Kastilisch auch auf Baskisch, Galicisch und Katalanisch kommunizieren müssen. Und zwar mündlich und schriftlich sowie unabhängig davon, wo auf spanischem Staatsgebiet sich der Firmensitz befindet.

Dies gilt für sämtliche Firmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden und über 50 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

Unternehmen, die Grunddienste wie Wasser, Strom und Gas, Finanzdienstleistungen, Passagiertransport, Postdienste oder elektronische Kommunikationsdienstleistungen anbieten, müssen die Mehrsprachigkeitspflicht sogar unabhängig von Größe und Umsatz erfüllen, wenn sie auf dem Gebiet von autonomen Gemeinschaften tätig sind, wo eine Minderheitensprache amtlich ist.

Die betroffenen Unternehmen sind überdies verpflichtet, auch Sprachkurse in ihre Fortbildungsmaßnahmen einzubauen.

Vorerst tritt eine neun Monate lange Übergangsfrist in Kraft, die es den betroffenen Firmen gestatten soll, ihre Abläufe an die neuen Vorschriften anzupassen.

Die neuen Maßnahmen kommen zu jenen hinzu, die in den einzelnen autonomen Gemeinschaften — zum Beispiel in Katalonien — bereits existieren, aber nur für Unternehmen gelten, die physisch dort agieren.

Ein Vergleich: Während in Südtirol an einer Autonomiereform gearbeitet wird, die den Minderheitenschutz schwächt, werden in Spanien auf vielen Ebenen konkrete Fortschritte gema+— mit einem Tempo, von dem wir hierzulande nur träumen können.

Auch bemerkenswert: Die Südtiroler Volkspartei behauptet regelmäßig, der Kampf um staatliche Unabhängigkeit sei mit jenem um mehr innerstaatliche Autonomie inkompatibel. In Spanien jedenfalls beweisen Junts und andere separatistische Parteien das Gegenteil.