Vom Ökozid zum Genozid? Der britisch-französische Umwelt-Jurist Philippe Sands wirbt für die Bestrafung von Umweltverbrechen.

Von Wolfgang Mayr

Philippe Sands lehrt Völkerrecht am University College London und ist Anwalt in der Kanzlei Matrix Chambers. Der Autor des Bestsellers „Rückkehr nach Lemberg: Über die Ursprünge von Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ spricht in „Der Zeit“ Klartext.

Sands ist zweifelsohne ein unumstrittener Experte, einer, der die Materie bis ins kleinste Detail kennt. Seit 1989 unterrichtet Sands internationales Umweltrecht und arbeitete 1992 an der Biodiversitätskonvention auf der Klimaweltkonferenz in Rio mit. Ökozid, diese These vertritt er schon lange, soll als Strafbestand festgeschrieben werden.

Den Anstoß dafür gab der Einsatz des Entlaubungsgiftes Agent Orange durch die US-Luftwaffe im Vietnamkrieg gegen den Vietcong. 1972 kritisierte der schwedische Ministerpräsident Olof Palme den Abwurf dieser umweltzerstörenden Giftbomben, er formulierte erstmals die Idee des Strafbestandes. Diese Idee zog seitdem weite Kreise.

„Ökozid erinnert an Genozid“

In dem Zeit-Interview sagte Sands, „Ökozid erinnert natürlich an Genozid.  Und das ist ein gewisses Problem. Denn nach der geltenden Definition von Genozid muss der Täter die Absicht haben, eine Gruppe oder Teile einer Gruppe zu vernichten. Bei dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist das anders, da ist dieser Vorsatz nicht erforderlich.“

Der Jurist Raphael Lemkin „erfand“ den Begriff Genozid für Völkermord, der Rechtswissenschaftler Hersch Lauterpacht die Definition „Verbrecher gegen die Menschlichkeit“. Themen, die Sands in seinem Buch „Rückkehr nach Lemberg“ behandelt. „Was ist der richtige Ansatz für Ökozid?   …   Wenn Sie so wollen, haben wir die äußere Hülle von Genozid für den Ökozid übernommen, und in dieser Hülle stecken die juristischen Voraussetzungen der Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, führt Sand im Zeit-Interview aus.

Hohe Hürden

Die juristischen Voraussetzungen funktionieren wie eine Hürde. Ähnlich wie beim Genozid. „Der Umweltschaden muss schwer sein, das ist schon eine hohe Schwelle. Zudem müssen die Schäden entweder weitreichend oder langfristig sein, weitreichend bezieht sich auf den geografischen Aspekt, langfristig auf den zeitlichen,“ erläutert Sands.

Für Sands ist denkbar, dass die Zerstörung eines Mikroökosystems als Ökozid bestraft wird. Diese Zerstörung ist aber erst dann ein Straftatbestand, ergänzt Sands, wenn die zerstörerische Handlung  willkürlich oder rechtswidrig und exzessiv ist. Den Rahmen dafür liefern nationales oder internationales Recht. Sind all diese Voraussetzungen gegeben, kann die Straftat Ökozid verfolgt werden. „Nimmt man das alles zusammen, bleibt nur eine relativ kleine Zahl möglicher Handlungen, die als Ökozid verfolgt werden könnten,“ dämpft Sands die Erwartungen im Zeit-Interview.

Hier illegal, dort legal

Nationales oder internationales Recht sollen den juristischen Rahmen vorgeben. Auf die Frage der Zeit, ob das nicht zu unterschiedlichen Standards führt, antwortet Sands: „Ich bekomme jeden Tag E-Mails, ob das, was Bolsonaro macht, die Zerstörung der Regenwälder, nicht strafbar sei. Es ist legal, nach brasilianischem Recht, jedenfalls sagen mir das meine Kollegen in Brasilien. Verstößt es gegen internationales Recht? Soweit ich sehe, nein.“ In Deutschland hingegen wäre die großflächige Zerstörung von Wäldernvermutlich rechtswidrig, verweist Sands auf die unterschiedlichen rechtlichen Standards.

Und die müssen akzeptiert werden, wirbt Sands um Verständnis. „Wir müssen in der Welt, wie sie momentan ist, akzeptieren, dass etwas ein Verbrechen in einem Land sein kann, in einem anderen aber nicht.   …   Ich sehe derzeit keine andere Lösung, wenn wir die Länder des Südens mit an Bord bekommen wollen. Wir müssen verhindern, dass das Konzept von Ökozid als Teil eines kolonialen Impulses betrachtet wird, als Versuch, die Dinge so einzufrieren, wie sie heute sind, mit allen Vorteilen für den Westen.“

Das ganze Interview mit dem Umweltjuristen Philippe Sands kann im untenstehenden link nachgelesen werden:

Ökozid als Straftat: „Das Wort Ökozid erinnert natürlich an Genozid“ | ZEIT ONLINE

(3) DIE ZEIT – Beiträge | Facebook

Ökozid: Ein Verbrechen gegen das Völkerrecht (globalmagazin.eu)

Bildungssysteme dekolonisieren und indigene Wissensformen eingliedern – Blog: Indigenes Wissen & nachhaltige Entwicklung (infoe.de)

offener_brief_COICA (klimabuendnis.org)

Klima-Bündnis – Brände in Amazonien (klimabuendnis.org)

Stärkung von Indigenenrechten als Beitrag zum Wald- und Klimaschutz (ilo169.de)

Ökozid darf nicht länger straflos bleiben – klimareporter°

Brasiliens indigene Führer verklagen Präsident Jair Bolsonaro wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ – Brazil’s indigenous leaders move to sue President Jair Bolsonaro for ‘crimes against humanity’ – netzfrauen– netzfrauen

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