13-04-2024
Euro-Staatsanwalt gegen Tajani
Der Europäische Gerichtshof kritisiert den ehemaligen Präsidenten des Europäischen Parlaments

Von Simon Constantini
Der heutige italienische Außenminister, FI-Chef Antonio Tajani, der sich für Separatistinnen in Italien lebenslängliche Haftstrafen wünscht, hatte den katalanischen EU-Abgeordneten Carles Puigdemont und Toni Comín (beide JxC) im Mai 2019 den Zutritt zum Europaparlament verwehrt.
Der Freunde der Südtiroler Volkspartei (SVP) und Mussoliniversteher, mit dessen Unterstützung der SVP-Politiker Herbert Dorfmann bei der anstehenden Europawahl erneut nach Straßburg und Brüssel gelangen möchte, handelte damals als geschäftsführender Parlamentspräsident. Und er tat dies zu Unrecht, wie einem veröffentlichten Bericht des Generalstaatsanwalts am EuGH zu entnehmen ist.
Den beiden katalanischen Gewählten hätte demnach sofort Zugang zum Parlament gewährt werden müssen. Stattdessen mussten sie mehrere Monate warten, bis sie im Dezember 2019 bzw. im Jänner 2020 endlich an den Sitzungen teilnehmen und dann auch ihre Aufgaben wahrnehmen durften.
Zusätzlich zu ihrer politischen Verfolgung in Spanien wurden Puigdemont und Comín demnach wegen des illegalen Gebarens von Tajani auch noch ihrer Rechte als Abgeordnete beraubt — und diejenigen, die sie gewählt hatten, unrechtmäßig ihrer demokratischen Vertretung.
Die Einschätzung des Generalstaatsanwalts ist zwar für das Gericht nicht bindend. In der überwältigenden Mehrheit der Fälle machen sich die Richterinnen am EuGH aber bei der Urteilsfindung seine Schlussfolgerungen zu eigen.
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