Dünnes Papier – FUEN-Präsident Loránt Vincze fordert eine grundlegende Reform des Minderheitenübereinkommens und der Sprachencharta des Europarates.

Lorant Vincze

Von Wolfgang Mayr

Die Hoffnungen damals waren groß, die Ergebnisse heute sind umso ernüchternder. Das Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates hielten ihre Versprechen nicht.

„Wir brauchen eine neue Generation von Instrumenten des Minderheitenrechts,“ forderte FUEN-Präsident Vincze auf einer Konferenz des Europarates. So schnell wie möglich und umfassend, fügte Vincze an.

Dabei sollten die Rechte des Einzelnen und der Gemeinschaft im Mittelpunkt stehen und nicht wie üblich die staatlichen Interessen. Der FUEN-Präsident warb für die beste Lösung, für Autonomieregelungen.

Als einen mutigen und großen Wurf würdigte Vincze die beiden Abkommen des Europarates. Für den Anstoß damals sorgte der Krieg im ehemaligen Jugoslawien. Laut Vincze erkannten die europäischen Staaten, dass „Fragen der nationalen Minderheiten und die Erfüllung internationaler Vereinbarungen über die Rechte von Minderheiten eine legitime internationale Frage sind und nicht nur eine interne Angelegenheit eines bestimmten Staates darstellen“.

Minderheitenrechte für die EU kein Thema 

Aber der große Wurf schrumpfte zu einer vernachlässigenden Größe: „Leider ist seit Ende der 1990er Jahre eine Stagnation bei den Standards für Minderheitenrechte zu beobachten. (…) Heute begeht die Europäische Union den gleichen Fehler: Die ,immer engere‘ politische Union, verbunden mit dem Anspruch, ein Leuchtturm der Werte und gutes Beispiel in der Welt zu sein, ignoriert absichtlich die Entwicklung eines gemeinsamen Standards für nationale und sprachliche Minderheiten“, kritisierte der FUEN-Präsident.

Zwar hat ein Großteil der EU-Mitgliedsstaaten eines der beiden oder gar beide Abkommen des Europarates ratifiziert. Der daraus gefolgerte Schluss, dass damit die Minderheitenfrage gelöst ist, bezeichnete Vincze als völlig falsch. Trotz Ratifizierung erkennen EU-Mitgliedsstaaten ihre Minderheiten nicht an, werden gewährte Rechte gekappt oder verabschiedete Vorschriften kurzerhand nicht umgesetzt.

Loránt Vincze zitierte dazu einige Beispiele: „In einigen Staaten werden internationale Verträge aus dem 19. Jahrhundert als Argumente benutzt, wie z.B. der Vertrag von Lausanne für die Nichtanerkennung der türkischen Minderheit in Griechenland, oder nationale Gesetze aus dem 20. Jahrhundert wie die Beneš-Dekrete in der Slowakei, die noch heute rechtliche Auswirkungen haben: Ungarisches Privateigentum wird mit dem Argument der kollektiven Stigmatisierung aus der Nachkriegszeit beschlagnahmt. In Estland und Lettland wird mehreren zehntausend ethnischen Russen die Staatsbürgerschaft verweigert, weil man ihnen kollektive Illoyalität unterstellt.“

Die FUEN belegt immer wieder die Missachtung der Rechte vieler Minderheiten. Diese Belege werden an die europäischen Staaten und Institutionen weitergereicht, folgenlos, weil „die EU aufgrund des falsch verstandenen Subsidiaritätsprinzips weitgehend stillhält,“kritisiert Vincze die Untätigkeit der Union.

FUEN für grundlegende Nachbesserung

Die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten und die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates leiden an einer Kinderkrankheit. Sie sind unverbindlich, nicht einklagbar, deshalb konnten sie auch nicht die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllen. Die FUEN spricht sich deshalb dafür aus, die beiden Abkommen gründlich nachzubessern.

So sollen die beratenden Ausschüsse gestärkt und die Empfehlungen des Ausschusses künftig verbindlich sein. Der Europarat muss dafür sorgen, dass die Rechte nationaler Minderheiten endlich festgeschrieben und umgesetzt werden.

Gestärkt werden muss laut Vincze auch der Überwachungsmechanismus durch den Europarat. Damit könnten auch die Umsetzungs-Instrumente verbessert und die Berichterstattung aktualisiert werden. Die Überarbeitung der beiden Abkommen reicht aber nicht mehr aus, ist Vincze überzeugt. Eine neue Generation von Instrumenten des Minderheitenrechts sind notwendig, viele Teile der beiden Instrumente sind veraltet, eine Weiterschreibung greift zu kurz.

An die Adresse der EU gerichtet, die sich gegen eine verpflichtende europäische Minderheitenpolitik wehrt, sagt der FUEN-Präsident, dass sie Rahmenübereinkommen und Sprachencharta ernster nehmen und sie in ihre Überwachung der Rechtsstaatlichkeit einbeziehen sollen. Immerhin eine Empfehlung der Venedig-Kommission des Europarates (Kommission für Demokratie durch Recht).

Laut Vincze haben „der Europarat und die EU eine Tradition der gegenseitigen Abhängigkeit und Zusammenarbeit.“ Die vom Europarat entwickelten Recht-Standards sind die Basis der EU-Beitrittskriterien für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Warum, schiebt Vincze diese Frage nach, kann dies nicht auch im Bereich der nationalen Minderheiten sein?

Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten – Bundeskanzleramt Österreich

Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten (admin.ch)

Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten, Strassburg, 1. November 1995 (gfbv.it)

Microsoft Word – 4.3 Charta der Regional- undMinderheitensprachen_FINAL (uni-potsdam.de)

SEV 148 – Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (coe.int)

BrochureA5_de.pdf (coe.int)

Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen – Deutsche Sprachinseln

Der Beauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten – Rechtsgrundlagen der Minderheitenpolitik (aussiedlerbeauftragter.de)

Minderheitensekretariat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen: Europarat

Die Sprachpolitik des Europarates – GRIN

Minderheiten auf der Flucht. Krieg, Vertreibung, Exil, 1999 (gfbv.it)

 

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