18-10-2021
Die Hoffnung stirbt zuletzt: Gibt es doch noch Chancen auf einen EU-Minderheitenschutz?
Von Wolfgang Mayr
In einem Urteil bekräftigt der Europäische Gerichthof EuGH die Minderheitenrechte als tragendes Element der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie. Auf diese höchstgerichtliche Feststellung freut sich die Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten Fuen.
In ihrer Analyse des Urteils geht die Fuen davon aus, dass es tiefgreifende Folgen für das Schicksal der 50 Millionen Minderheiten-Angehörigen haben wird. Der Richterspruch unterstreicht, interpretiert die Fuen, dass für die EU-Staaten die Einhaltung der Grundwerte Standards sind. Hinter diesen Standard dürfen die Staaten nicht zurückfallen. Beim Beitritt zur EU verpflichteten sich viele osteuropäischen Länder, die Grundwerte zu achten, wie Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die Rechte der Minderheiten.
„Wenn das Urteil umgesetzt wird, wenn das, was unterschrieben wurde, auch eingehalten werden muss, dann verstärkt das unsere Forderungen noch“, kommentierte Fuen-Vize Gösta Toft die Rückschritte bei den Rechten für Minderheiten und besonders jene für die Roma in Osteuropa.
Dieses Urteil, dem die Klage einer Bürgerrechtsorganisation aus Malta vorausging, kann nach Auffassung von Fuen-Anwalt Thomas Hieber hilfreich sein für die Ziele der Minderheitenorganisation.
„Nimmt man das Gericht beim Wort, würde dies in letzter Konsequenz bedeuten, dass sich die Mitgliedstaaten auch beim Minderheitenschutz künftig wieder mehr anstrengen müssen“, sagt Hieber.
In diesem EuGH-Urteil sieht Hieber ein Instrument für die Fuen. Immerhin stellte dieses europäische Höchstgericht fest, betont Hieber, dass die Mitgliedsstaaten „dafür Sorge tragen, dass sie jeden Rückschritt bei der Achtung der EU-Grundwerte vermeiden.“
Das Urteil bezieht sich auf die Vereinbarkeit der maltesischen Vorschriften zur Richterernennung mit dem Wert der Rechtsstaatlichkeit laut Artikel 2 des EU-Vertrages. „Es spricht aber nichts dagegen, die Maßgaben aus diesem Urteil auch auf die anderen Grundwerte der Union zu übertragen, schließlich sind diese Grundwerte alle ebenbürtig“, ist Fuen-Anwalt Hieber überzeugt.
Artikel 2 des EU-Vertrages („Kopenhagener Kriterien“)
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“
EU-Beitrittskandidaten mussten viele Kriterien erfüllen
Der Artikel 2 des EU-Vertrages ist unmissverständlich, er unterstreicht auch die Achtung der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Da „kann man den Schluss ziehen, dass die Mitgliedstaaten nicht hinter die Regelungen zurückfallen dürfen, die jeweils zum Zeitpunkt des EU-Beitritts galten. Die Kopenhagener Kriterien, die Anfang der 90er Jahren beschlossen wurden und klarstellten, welche Bedingungen Beitrittskandidaten erfüllen müssen, sahen auch Regelungen zum Minderheitenschutz vor. Das war insofern bemerkenswert, als die EU in diesem Bereich an sich nur begrenzte Zuständigkeiten hatte“, erklärt Hieber.
Damit wollte die EU verhindern, dass neue Mitgliedsstaaten ihre ethnischen Konflikte in die Union tragen. „Anlass für diesen Bedenken gaben damals der Zusammenbruch des Ostblocks und der Jugoslawienkrieg. Auf dieser Grundlage haben die Beitrittskandidaten teilweise sehr umfangreichen Regelungen zum Minderheitenschutz erlassen“, betont Fuen-Anwalt Hieber.
Quellen: Nordschleswiger – Aktuelle Nachrichten – Der Nordschleswiger
FUEN – Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten
Minority SafePack – One million signatures for diversity in Europe (minority-safepack.eu)
Minority SafePack – one million signatures for diversity in Europe (europa.eu)
Minority SafePack – Bund der Vertriebenen (bdv-bayern.de)
Minority SafePack: Eine enttäuschende Antwort der EU-Kommission – Europa Blog
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